Alsterkrugchaussee/ Sportallee, Alsterkrugchaussee/ Alsterdorfer Damm und Habichtstraße/ Habichtplatz
Im Rahmen der Entwurfsplanung für den barrierefreien Bezirk wurde festgestellt, dass nach den heute anzuwendenden Regelwerken (u.a. ReStra) die Herstellung der Barrierefreiheit im Rahmen des bisher vorgesehenen Umfanges für den Barrierefreien Bezirk nicht mehr umsetzbar ist.
An den oben genannten Knotenpunkten besteht nicht nur umfangreicherer baulicher
Unterhaltungsbedarf. Für die Herstellung barrierefreier Querungen ist z.T. die Neuordnung des Radverkehrs sowie erheblicher baulicher Aufwand durch Schächte und z.T. Asphaltborden erforderlich.
Da an diesen Knotenpunkten vorrangig Hauptverkehrsstraßen betroffen sind, wird der Bezirk die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auffordern diese Knotenpunkte zu überplanen und barrierefrei herzustellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Harald Rösler
Keine