20-5528

Alsterdorf 8 Kleine Anfrage Nr. 24/2018 von Herrn Lindenberg, FDP-Gruppe

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Geltendes PlanrechtAlsterdorf 8

Feststellungsdatum01.12.1969

1. Änderung22.02.2016

 

Das seit zwei Jahren geltende Planrecht wurde in Kraft gesetzt, um in dem Mischgebiet gerade die Kleinbetriebe und deren Standorte vor Discountern  zu schützen. Jetzt ist öffentlich bekannt, dass zwei Bauvorhaben Alsterdorfer Straße 260 a-c und 254 geplant sind.

 

Vorbemerkung:

Es handelt sich bei dem in Frage stehenden Bereich nicht um ein Mischgebiet, sondern um ein Gewerbegebiet.

 

  1. Gibt es für die Bauvorhaben Alsterdorfer Straße 254 und 260 (a,b,c)  Ausnahmegenehmigungen zum Bebauungsplan Alsterdorf 8?

 

Nein.

 

  1. Wenn ja, welche?
  2. Wenn ja, warum nach so kurzer Geltungszeit Alsterdorf 8 von 22 Monaten?

 

  1. Erfolgen die Ausnahmegenehmigungen mit dem Einverständnis der betroffenen Kleinbetriebe ( Autowerkstatt, Tierhandlung, Nagestudio )?

 

Zu 2 bis 4:

Siehe Frage 1.

 

  1. Ist ein „Boardinghouse“ mit Appartements ein hotelähnlicher Betrieb oder Wohnungsbau, der die bisherigen Mietwohnungen 260b und c ersetzen wird?

 

Ob ein Boardinghouse als hotelähnlicher Betrieb oder Wohnungsbau eingeordnet wird, ist grundsätzlich in einer Einzelfallprüfung anhand der Planung, inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Gebäude und der jeweiligen Betriebsbeschreibung zu prüfen und zu entscheiden.

 

Anhänge

 

 

 

 

 

Keine