Alsterdorf 8 Kleine Anfrage Nr. 24/2018 von Herrn Lindenberg, FDP-Gruppe
Geltendes PlanrechtAlsterdorf 8
Feststellungsdatum01.12.1969
1. Änderung22.02.2016
Das seit zwei Jahren geltende Planrecht wurde in Kraft gesetzt, um in dem Mischgebiet gerade die Kleinbetriebe und deren Standorte vor Discountern zu schützen. Jetzt ist öffentlich bekannt, dass zwei Bauvorhaben Alsterdorfer Straße 260 a-c und 254 geplant sind.
Vorbemerkung:
Es handelt sich bei dem in Frage stehenden Bereich nicht um ein Mischgebiet, sondern um ein Gewerbegebiet.
Nein.
Zu 2 bis 4:
Siehe Frage 1.
Ob ein Boardinghouse als hotelähnlicher Betrieb oder Wohnungsbau eingeordnet wird, ist grundsätzlich in einer Einzelfallprüfung anhand der Planung, inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Gebäude und der jeweiligen Betriebsbeschreibung zu prüfen und zu entscheiden.
Keine
Keine Orte erkannt.
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