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Alster-Fahrradachsen: Zukünftige Zulässigkeit von Kfz-Verkehr in der Bellevue Anfrage gemäß § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Im vergangenen Sommer wurde von der Verkehrsbehörde die Planung für den Abschnitt 2 des Projektes Alster-Fahrradachsen vorgestellt. Dabei geht es um die Straßenzüge Fernsicht, Bellevue, Fährhausstraße und Schöne Aussicht. Die Planung wurde zuerst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Literaturhaus präsentiert, einige Tage später im bezirklichen Verkehrsausschuss.

 

Die vorgestellte Planung beinhaltete eine Beschilderung "Fahrradstraße - Kfz frei" am Eingang in die Bellevue (Kreuzung Fernsicht / Gellertstraße). An der Einmündung der Scheffelstraße in die Bellevue sollte für den weiteren Verlauf der Bellevue dagegen "Fahrradstraße - Anlieger frei" beschildert werden. Im Ausschuss wurde die Befürchtung geäußert, dass nicht ortskundige Verkehrsteilnehmer*innen so mit ihrem Fahrzeug in die Bellevue einbiegen könnten, sich dann jedoch an der Einmündung Scheffelstraße "gezwungen" sähen, über die Scheffelstraße weiterzufahren, da der weitere Verlauf der Bellevue Anliegern vorbehalten sei. Dies könnte zu einer deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Scheffelstraße führen. Sollte es sich zudem um ein großes Fahrzeug, z.B. einen LKW oder einen Bus handeln, so könnte dieser sogar in der sich verschmälernden Scheffelstraße "stecken bleiben", da diese nicht für die Durchfahrt großer Fahrzeuge ausgelegt sei.

 

Die anwesende Hamburger Radverkehrskoordinatorin äußerte daraufhin, dass sie die Problemlage ähnlich sehe und die genaue Beschilderung noch einmal überdacht werden solle.

Seit dieser Vorstellung der Planungen im Sommer sind schon mehrfach Bürger*innen aus der Scheffelstraße im bezirklichen Verkehrsausschuss erschienen, um sich über den Planungsstand zu informieren bzw. um eine Lösung zu fordern, die nicht zu einer deutlichen Verkehrssteigerung in der Scheffelstraße führt. Leider konnten die Bezirksabgeordneten ihnen keinerlei Auskunft geben, da das Ergebnis der Prüfung der konkreten Beschilderung bislang nicht bekannt ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1.Teilt der Senat das Planungsziel, das Verkehrsaufkommen in der Scheffelstraße gegenüber der Zeit vor der Errichtung der Alster-Fahrradachsen nicht zu erhöhen?

 

2.Welche Beschilderung bzgl. der Zulässigkeit von Kfz-Verkehr ist geplant für

a) Einfahrt in die Bellevue (Süd) am Knoten Fernsicht / Gellertstraße?

b) die Weiterfahrt geradeaus am Knoten Bellevue / Scheffelstraße?

c) das Abbiegen von der Bellevue in die Scheffelstraße?

 

3.Falls Frage 2 (ggf. teilweise) noch nicht beantwortet werden kann, weil eine

entsprechende Entscheidung noch nicht gefallen ist: Für wann ist mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen? Welche Varianten für eine mögliche Beschilderung werden z.Z. gegeneinander abgewogen und welche Argumente sprechen jeweils dafür und dagegen?

 

4.Wieso soll am Eingang in die Bellevue (Fernsicht / Gellertstraße) nicht ebenfalls schon mit "Anlieger frei" beschildert werden? Wären die Bewohner*innen der Scheffelstraße (eine Einbahnstraße), die ihre Häuser erreichen wollen, nicht eben solche "Anlieger"?

 

5.Wäre alternativ für den Eingang in die Bellevue (Fernsicht / Gellertstraße) eine Lösung der Beschilderung in Form von "Anlieger und Anlieger Scheffelstraße frei" oder ähnliches denkbar?

 

6.Die Fragesteller*innen befürchten, dass es letztlich zu einer "Kfz frei"-Regelung für die gesamte Bellevue kommen könnte (Fernsicht bis Sierichstraße), da dadurch das Problem mit der Scheffelstraße gelöst wäre. Dadurch würde die Bellevue allerdings ihren bisherigen Status als Durchgangsstraße für den Kfz-Verkehr von der Fernsicht zur Sierichstraße auch weiterhin behalten. Das Ziel, Kfz-Verkehr möglichst aus dieser bedeutenden Fahrradstraße heraus zu halten würde so nicht erreicht. Teilt der Senat diese Einschätzung und kann eine entsprechende Beschilderung daher ausschließen?

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:

 

Die gestellten Fragen behandeln einen Themenkomplex, bei dem es insgesamt um die Vermeidung von Schleichverkehr in der Scheffelstraße geht. Da mittlerweile eine Lösung gefunden werden konnte, werden die Antworten zusammengefasst.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

Zu 1. – 6.:

Die für die Beschilderung zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mitgeteilt, dass sie im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion und dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat für diesen Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Danach soll die Fahrradstraße Bellevue mit der Verkehrszeichenkombination Fahrradstraße (Zeichen 244.1), Anlieger und Linienverkehr frei (Zeichen 1020-30 in Kombination mit Zeichen 1026-32 –analog-) und zusätzlich an der Einfahrt in die Bellevue Süd (Knoten Fernsicht/Gellertstraße) mit dem Schild Zufahrt Scheffelstraße frei (Zeichen 1028-33 –analog-) beschildert werden.

Die genauen Standorte der Schilder werden noch abgestimmt.

 

Die Beschilderung wird in die Schlussverschickung mit aufgenommen.

 

 

Bezirksabgeordnete Thorsten Schmidt, Michael Werner-Boelz, Ingo Hemesath, Sina Imhof, Dr. Anıl Kaputanoğlu, Timo B. Kranz, Carmen Möller, Christoph Reiffert, Michael Schilf, Tanja Schmedt auf der Günne, Carmen Wilckens

 

 

Anhänge

 

Keine