Akustische und taktile Lichtsignalanlagen (LSA) Blindenampeln
Anfrage gem. § 27 BezVG
Inklusion bedeutet Barrierefreiheit, welche in Hamburg in den letzten Jahren gefördert wird. Unter diesen Umständen wäre es natürlich erforderlich, wenn Hamburgs Hauptstraßen mit akustischen und taktilen Lichtsignalanlagen (Blindenampeln) ausgestattet wären. Auch Sehbehinderte wollen mobil sein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Zu 1.:
Im Bezirk Hamburg-Nord sind an 195 Lichtsignalanlagen akustische beziehungsweise taktile Einrichtungen für Sehbehinderte und Blinde eingerichtet.
Davon sind 76 Anlagen sowohl mit akustischen und taktilen Signalgebern, 11 Anlagen ausschließlich mit taktilen Signalgebern und 108 Anlagen ausschließlich mit Akustik ausgestattet.
Auflistung siehe Anlage. Eine Verknüpfung zu den Stadtteilen wird statistisch nicht erfasst.
Zu 2.:
Bedarfe zur Nachrüstung von akustischen und taktilen Signalgebern werden, in enger Abstimmung zwischen dem „Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH)“, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt.
Im Rahmen der kontinuierlichen Programmpflege und des Betriebes sowie bei Straßenbaumaßnahmen werden an Lichtsignalanlagen im Zuge der Hardwareerneuerung regelhaft Einrichtungen für Sehbehinderte und Blinde installiert und nachgerüstet.
In nächster Zeit sind z.B. an den Lichtsignalanlagen Langenhorner Chaussee/Tarpen und Langenhorner Chaussee/Krohnstieg Installationen vorgesehen.
Dr. Andreas Schott Dr. Petra Sellenschlo
CDU-Fraktionsvorsitzender Martina Lütjens
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