Akustische Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude
Letzte Beratung: 03.11.2020 Hauptausschuss Ö 7.11
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 02.11.2020 mit dem o.g. Thema auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde
dafür einsetzen, dass die Kreuzung Ring 2, Schottmüllerstraße, Lehnhartzstraße
mit zusätzlichen Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet wird.
Begründung:
Wer zu Fuß aus dem Norden Eppendorfs kommt und in Richtung Eppendorfer Zentrum will, hier
sind vor allem die zentralen Punkte Eppendorfs, wie das Bezirksamt, der Marie-Jonas-Platz, die
U-Bahn Kellinghusenstraße, sowie die Eppendorfer Landstraße gemeint, muss die einzigartige
mehrspurige Kreuzung Ring 2 / Schottmüllerstraße / Lehnhartzstraße überqueren. Zur Querung
stehen insgesamt zehn Fußgängerampeln zur Verfügung, von denen bisher lediglich vier eine
akustische Querungshilfe haben. Dieses sind die Ampeln zur Querung der beiden Fahrbahnen
Ende Schottmüllerstraße und der beiden Fahrbahnen Ende Lehnhartzstraße. Die anderen
sechs Fußgängerampeln haben noch keine akustischen Querungshilfen.
Nicht nur im Rahmen der Bundesgesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2002
wird immer wieder darauf hingewiesen, wie essentiell die Herstellung der Barrierefreiheit ist.
Das gilt auch und gerade auch für Blinde und Sehbehinderte.
Die große Kreuzung ist eine zentrale Querung nicht nur für die Bewohner der Bethanienhöfe
und des im letzten Jahr eröffneten neuen Quartiers Martini 44 mit seinen sozialen
Einrichtungen. Sie verbindet zwei Teile Eppendorfs miteinander.
Im Rahmen des gemeinsamen Koalitionsvertrages haben sich die Grünen und die SPD darauf
verständigt, nicht nur den Fußverkehr zu fördern, sondern auch die Barrierefreiheit auszubauen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
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