22-1685

Aktueller Stand zur kleinflächigen Entsiegelung im Bezirk Hamburg-Nord

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die BUKEA hat 2025 erstmals den “Abpflastern-Wettbewerb” durchgeführt. Stadtweit wurden 5.430 Quadratmeter entsiegelt. Den Spitzenwert erreicht der Bezirk Altona mit 4.206 Quadratmetern entsiegelter Fläche. In Drucksache 22-1071 kündigt das Bezirksamt folgendes Vorgehen im Zusammenhang mit der kleinflächigen Entsiegelung im Bezirk an:

“Für das weitere Vorgehen ist derzeit angedacht, dass das Bezirksamt daraus maximal fünf sinnvolle Flächen in die weitere Prüfung hinsichtlich ihrer Eignung und der Möglichkeiten für eine Umsetzung nimmt.”

Der Internetseite https://abpflastern.beteilige.me/#/contributions/map ist zu entnehmen, dass im gesamten Bezirk Hamburg Nord zum Stichtag 25.11.2025 eine Fläche entsiegelt wurde und vier Flächen in der Prüfung sind.

Hierzu fragen wir das Bezirksamt:

  1. Sind die fünf Flächen, die auf der Internetseite von “Abpflastern” vermerkt sind, die fünf Flächen, von denen das Bezirksamt in seiner Antwort unter Drucksache 22-1071 gesprochen hat?

Nein.

Falls ja:

a) Nach welchen Kriterien wurden diese Flächen als “sinnvoll” eingestuft?

b) Eignet sich der Kriterienkatalog zur Bewertung der Sinnhaftigkeit der Flächen, um fortan weitere Flächen zu bewerten?

c) Findet in diesem Zusammenhang ein Austausch mit dem Klimaschutzmanagement statt, das sich derzeit für das Klimaanpassungskonzept mit der Thematik kleinflächiger Entsiegelung befasst?

Falls nein:

a) Welche anderen (fünf) Flächen wurden oder werden vom Bezirksamt derzeit geprüft?

Die auf der Internetseite von Abpflastern genannten Flächen befinden sich in der bezirksamtsinternen Umsetzungs-Prüfung. Erst wenn diese Vorprüfung abgeschlossen ist, können aus den genannten Flächen fünf Flächen ausgewählt werden, die hinsichtlich ihrer Eignung und der Möglichkeiten für eine Umsetzung die besten Voraussetzungen bieten, um dann weiter in eine detailliertere Prüfung genommen zu werden.

b) Werden zur Bewertung der Sinnhaftigkeit einer Fläche zur Entsiegelung die vorläufigen Erkenntnisse aus der Arbeit des Klimaschutzmanagements herangezogen?

Der Arbeitsstand des Klimaanpassungskonzeptes liefert Erkenntnisse bzgl. der von Hitze und Starkregen besonders betroffenen Bereiche. Diese Erkenntnisse fließen in die Auswahl der fünf Flächen mit ein.

c) Wie ist der weitere Fahrplan zur Prüfung und Entsiegelung der Flächen?

Die Vorprüfung sowie die detailliertere Prüfung der Flächen erfolgen entsprechend der personellen und zeitlichen Kapazitäten, eine zeitliche Prognose kann derzeit nicht gegeben werden. Die Umsetzung einer für die Entsiegelung geeigneten Fläche hängt prioritär davon ab, dass es Gelegenheitsfenster durch sowieso geplante Straßenbaumaßnahmen etc. gibt. Ohne diese stehen dem Bezirksamt Hamburg-Nord keine Mittel zur Entsiegelung, Begrünung sowie anschließenden Unterhaltung zur Verfügung.

Anmerkung: In Hamburg-Nord befinden sich Entsiegelungsmaßnahmen wie z.B. im Rahmen des Umbaus des Louis-Braille Platzes in der Umsetzung.

d) Erachtet es das Bezirksamt als erforderlich, im Interesse des Hitzeschutzes und der Klimaanpassung und angesichts der vielen Hundert eingereichten Vorschläge, die Anzahl von fünf Flächen für die Entsiegelung anzuheben?

Das Bezirksamt misst dem Thema Entsiegelung bzw. möglichst geringer Versiegelung grundsätzlich eine große Bedeutung bei und prüft die entsprechenden Möglichkeiten stets im Rahmen seiner Planungen. Aus personellen und finanziellen Ressourcengründen besteht derzeit kaum Spielraum, um Flächen außerhalb von laufenden Verkehrsplanungen oder z.B. von RISE-Maßnahmen zu entsiegeln.

Im Jahr 2026 soll das Thema Entsiegelung mit einem Schwerpunkt auf privaten Flächen im Rahmen der Kommunikation für das Klimaanpassungskonzept in den Fokus genommen werden. Viele Privatflächen bieten Potentiale zur Entsiegelung und auch zahlreiche der auf der Internetseite eingereichten Flächen befinden sich auf Privatgrundstücken. Dazu sollen insbesondere die städtischen „RISA-Förderprogramme Entsiegelung“ der IFB beworben werden. Auch die ab 2026 gültige neue Hamburger Bauordnung schreibt erstmals für Vorgärten einen festen Wert von mindestens 50% entsiegelter Fläche vor.

e) Welche Pläne hat das Bezirksamt bezüglich des "Abpflastern-Wettbewerbes" 2026, um die Höhe der entsiegelten Flächen im Bezirk zu ehöhen?

Siehe Antwort zu d)

Dr. Bettina Schomburg 18.12.2025

(Bezirksamtsleitung)

Lokalisation Beta
Louis-Braille-Platz
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.