Aktueller Sachstand zum Landhaus Fuhlsbüttel II - Nachfrage zu kleinen Anfrage mit der Drucksachen-Nummer: 22-0077
Im Zusammenhang mit dem Landhaus Fuhlsbüttel bestehen seit längerer Zeit offene Fragen zur rechtlichen Einordnung, zur baulichen Substanz, zur Nutzungsperspektive und zur öffentlich-rechtlichen Zuständigkeit.
Auch die Eigentumsverhältnisse sind für die Bezirksversammlung nicht transparent. Die bisherigen Auskünfte des Bezirksamts blieben in mehreren Punkten unvollständig oder ausweichend. Zur Ausübung unserer Kontrollfunktion gegenüber der Bezirksamtsleitung gemäß § 19 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie zur Herstellung von Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit bitte ich die Bezirksamtsleitung um die Beantwortung der folgenden Einzelfragen.
Denkmalrechtliche Einordnung
Welchen denkmalrechtlichen Status besitzt das Gebäude gemäß § 5 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz (HmbDSchG) besitzt das Landhaus Fuhlsbüttel derzeit?
Ist es als Einzeldenkmal oder als Bestandteil eines Ensembles eingetragen?
Bitte geben Sie, sofern zutreffend, die amtliche Bezeichnung, das Eintragungsdatum sowie die Aktennummer im Denkmalschutzregister an.
Denkmalpflegerische Zielstellung
Wurde gemäß § 6 Abs. 2 HmbDSchG eine denkmalpflegerische Zielstellung für das Gebäude entwickelt oder dokumentiert?
Falls ja: Wann erfolgte dies, mit welchem Inhalt und durch welche Dienststelle?
Zuständigkeiten für baulichen Unterhalt und Verkehrssicherung
Wer ist aktuell für den baulichen Unterhalt sowie die Verkehrssicherungspflicht des Objekts verantwortlich?
Bitte benennen Sie die zuständige Dienststelle unter Angabe von Dezernat und Organisationskennziffer.
Haushaltsmittel 2020–2024
Welche Mittel wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis einschließlich 2024 für Instandhaltung, Sanierung oder bauliche Maßnahmen an dem Objekt veranschlagt oder verwendet?
Bitte nach Haushaltsjahr, Einzelplan, Titelgruppe, Maßnahmenbezeichnung und Betrag aufschlüsseln.
Öffentliche Beteiligung oder Einbeziehung der Bezirksgremien
Kam es im Zeitraum seit 2020 zu Beteiligungsverfahren gemäß § 4 HmbVwVfG oder § 26 BezVG, etwa unter Einbeziehung von Heimatvereinen, Denkmalrat, bürgerschaftlichen Initiativen oder Gremien der Bezirksversammlung?
Wenn ja: Welche Beteiligten wurden in welcher Form einbezogen, und mit welchem Ergebnis?
Vorliegende Gutachten und Nutzungskonzepte
Liegen dem Bezirksamt Planungen, Konzepte oder Prüfberichte Dritter (z. B. technische Gutachten, Machbarkeitsstudien) zum baulichen Zustand oder zur künftigen Nutzung des Gebäudes vor?
Bitte jeweils mit Titel, Kurzinhalt, Datum, Auftraggeber und ggf. beteiligtem Planungs- oder Ingenieurbüro angeben.
Eigentumsverhältnisse
Wer ist nach derzeitiger Kenntnis Eigentümer des Gebäudes bzw. des zugehörigen Grundstücks (Flurstück)?
Sofern es sich um Privateigentum handelt: Es wird gebeten, Angaben nur insoweit zu machen, wie sie nicht dem Schutz personenbezogener Daten nach Art. 6 DSGVO i. V. m. § 4 HmbDSG unterliegen (z. B. juristische Person, Stiftung, öffentliche Hand, Erbengemeinschaft etc.).
Gehört das Grundstück ganz oder teilweise zur Freien und Hansestadt Hamburg (Sondervermögen, LIG, Landesbetrieb Immobilienmanagement etc.)?
Zur Begründung:
Das Landhaus Fuhlsbüttel ist ein ortsbildprägendes Gebäude von potenziell kulturhistorischer Bedeutung. In der Öffentlichkeit bestehen anhaltende Fragen zur baulichen Substanz, zur Nutzungsperspektive und zur Rolle der öffentlichen Hand im Umgang mit diesem Objekt. Die bisherigen Antworten des Bezirksamts blieben in Teilen unvollständig, unkonkret oder ausweichend.
Im Rahmen meines Mandats als gewählter Abgeordneter der Bezirksversammlung Hamburg Nord und auf Grundlage des parlamentarischen Fragerechts gemäß § 24 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zielt diese Kleine Anfrage darauf ab, die Kontrollfunktion der Bezirksversammlung gegenüber der Bezirksamtsleitung (§ 19 Abs. 1 BezVG) in effektiver Weise wahrzunehmen. Eine umfassende und präzise Beantwortung ist unerlässlich, um Verwaltungshandeln transparent nachvollziehen und öffentlich-politisch bewerten zu können.
Keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.