22-1683

Aktuelle Auswirkungen des Parkplatzmoratoriums

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit sieben Monaten besteht in Hamburg das Parkplatz-Moratorium, nach dem Abbau oder Umwidmung von Parkständen im öffentlichen Raum grundsätzlich auszusetzen sind, bis der Masterplan Parken der Koalition aus SPD und Grünen der Bürgerschaft vorliegt. Umbau- und Verkehrsprojekte dürfen Parkplätze daher nur dann aufheben, wenn die Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende dies im Einzelfall als zwingend notwendig einstuft.

Seit Einführung des Moratoriums wurde die Bezirksversammlung lediglich einmal – am 25.06.2025 im Rahmen der Mitteilungsliste „Freigegebene Straßenbaumaßnahmen im Bezirk Hamburg-Nord“ – über den Projektstand sowie die Auswirkungen des Parkplatz-Moratoriums informiert. Die aufgeführte Liste umfasst folgende Maßnahmen:
1 Landwehr
2 Beethovenstraße
3 Hofweg
4 Pergolenviertel Süd
5 "Petersen Park" (Groß Borstel 31)
6 Kiwittsmoor (Langenhorn 80)
7 Saarlandstraße
8 Stadthallenbrücke / Südring
9 Louis-Braille-Platz
10 Eppendorfer Marktplatz
11 Osterfeldstraße / Lokstedter Weg

und weist eine positive Parkraumbilanz aus, d.h. es resultiert ein Aufwuchs an Parkständen.

Da mittlerweile fünf Monate seit der letzten Berichterstattung vergangen sind und der Masterplan weiterhin nicht vorliegt, stellt sich die Frage, welche konkreten Auswirkungen das Moratorium heute auf die Projekte des Bezirks hat, welche Maßnahmen weiterhin blockiert sind und ob es bereits Neubewertungen oder Freigaben durch die Senatskommission gab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche laufenden oder geplanten Straßenbau-, Sanierungs-, Verkehrs- und Umgestaltungsprojekte im Bezirk Hamburg-Nord wurden bislang aufgrund des Parkraum-Moratoriums überprüft und mit welchem Ergebnis beschieden? Für jedes Projekt bitten wir um folgende Angaben:

● Projektname / Kurzbezeichnung

● Realisierungsträger (z. B. Landesbetrieb, Bezirksamt, o.ä.)

● Geplanter Baubeginn (Datum) bzw. bisheriger Planungszeitraum

● Aktuelle Planungs-/Bauphase (Konzept / Vorplanung / Entwurfsplanung / Ausführung / abgeschlossen)

● Parkstandsbilanz (Anzahl Parkstände vorher / nachher / Nettoänderung)

● Ergebnis der Prüfung (Anordnung erlassen / zurückgestellt / modifiziert / abgelehnt)

● Geplantes Projektvolumen in Euro (Gesamtbudget)

  1. Welche Mehrkosten sind dem Bezirk bislang mittelbar durch das Moratorium, beispielsweise durch Personalmehraufwände, Kosten für externe Büros oder Einrichtung temporärer Zwischenlösungen entstanden?

(Auflistung nach Projekt und jeweiligen Mehraufwänden durch Personal, Kosten durch Neu- oder Umplanungen, etc. ..)

Antwort zu Fragen 1 und 2 siehe beigefügte tabellarische Übersicht.

  1. Nach welchen fachlichen Prioritäten entscheidet das Bezirksamt bei der Planung und Gestaltung von Verkehrsflächen?
    1. Insbesondere bitten wir um Klarstellung, ob die Festlegung von Rad- und Fußverkehrsanlagen sowie Fahrbahnen vorrangig nach dem Stand der Technik, einschlägigen internationalen Standards und den Anforderungen der Verkehrssicherheit erfolgt oder ob die Vorgaben des Parkraum-Moratoriums eine übergeordnete Gewichtung zugunsten des ruhenden motorisierten Individualverkehrs darstellen.

Oberste fachliche Priorität stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit dar. Grundlage hierfür sind das Hamburgische Wegegesetz (HWG), die StVO sowie die Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in Verbindung mit der ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen).

Das Moratorium Parken hingegen stellt eine politische Vorgabe dar, die bis zur Fertigstellung des Masterplan Parken mit der Zielsetzung einer gesamtstädtischen Parkraumstrategie gilt.

  1. Ferner bitten wir um eine Darlegung, wie das Bezirksamt diese beiden Zielsetzungen in Fällen möglicher Zielkonflikte gegeneinander abwägt.

Die Planungen des Bezirksamtes unterliegen den unter 3a. geschilderten fachlichen Prioritäten. Der Planungsprozess sieht dabei eine vollständige fachliche Würdigung aller vorgebrachten Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange unter Anwendung der allg. Regeln der Technik vor.

Die Abwägung möglicher Zielkonflikte vor dem Hintergrund des Moratorium Parken obliegt nicht dem Bezirksamt. In der Senatskommission für Klimaschutz und Mobilität wurde sich auf ein Verfahren verständigt, dass die Bezirke der übergeordneten Fachbehörde (BVM) alle Parkplatzrelevanten Maßnahmen mitteilen, welche die Projekte in die Befassung mit der Senatskanzlei gibt. Das Bezirksamt wird im Anschluss über das Ergebnis der Befassung in Kenntnis gesetzt.

Dr. Bettina Schomburg 18.12.2025

(Bezirksamtsleitung)

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