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Aktion Kinderparadies ohne Zukunft in Hamburg-Nord?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Seit 1952 gibt es in Hamburg ein Angebot für eine Kinderbetreuung auf Spielplätzen, was seinerzeit durch ehrenamtlich engagierte "Parktanten" erfolgte ist heute mit dem Verein Aktion Kinderparadies e.V. als gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe institutionalisiert. Eltern haben hier gegen einen geringen Stundensatz die Möglichkeit ihre Kinder in professionelle Betreuung zu geben. Das Projekt wird von der Sozialbehörde und den Hamburger Bezirksämtern bisher gefördert. Dieses Projekt ist in dieser Form einmalig in Deutschland!

 

Die Förderung aus dem Landesjugendförderplan soll im März 2021 auslaufen. Eine Verlängerung für die Aktion ist in der SPD-geführten Sozialbehörde nicht geplant.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche finanzielle Förderung hat der Verein Aktion Kinderparadies e.V. in den letzten fünf Jahren vom Bezirksamt Hamburg-Nord erhalten? Bitte nach Jahren tabellarisch darstellen.

 

Keine. Der Verein hat zuletzt im Jahr 2013 eine Förderung für den Einsatz neuer Fenster im Spielhaus Meenkwiese erhalten.

 

  1. Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Nord und dem Verein Aktion Kinderparadies e.V. für die Nutzung der Spielplätze im Bezirksamtsgebiet?

 

Ja.

Anmerkung: Der Kinderspielplatz Schwalbenstraße ist nach Kenntnis des Bezirksamt der einzige, für den es einen Ö-R Vertrag aus 2009 gibt, durch den die Unterhaltungs- und Verbrauchskosten vom Verein übernommen werden.

 

Ansonsten gibt es noch einen Vertrag für die Nutzung von insg. 11 Spielplätzen aus dem Jahr  1987 zwischen dem Bezirksamt Hamburg und der Aktion Kinderparadies in dem der Aktion Kinderparadies die Nutzung der Plätze inkl. der Gebäude gestattet wird und die Unterhaltung beim Bezirksamt liegt. Einzelne der erwähnten Spielplätze wurden jedoch im Laufe der Jahre von der Aktion Kinderparadies aus diesem Vertrag gekündigt.

 

  1. Welche investiven Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord in den zurückliegenden fünf Jahren für die Spielplätze im Bezirksamtsgebiet in Zusammenarbeit mit dem Verein Aktion Kinderparadies e.V. vorgenommen (u.a. Instandhaltung Wetterschutzhäuser, Pflege Spielgeräte etc.)?

 

Keine.

Anmerkung: Bei allen Arbeiten an den Häusern handelt es sich um rein konsumtive Maßnahmen, die das Bezirksamt in ihrer Kleinteiligkeit nicht vollumfänglich auflisten kann.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Hamburg-Nord vor dem Hintergrund der Sozialraumplanung die Aktion Kinderparadies?

 

Die FHH setzt bei der Kinderbetreuung seit mehreren Jahren auf den Ausbau der Regelsysteme Kita und Ganztagesbetreuung an Schulen. In einigen wenigen Stadtteilen wird dies durch Spielhäuser ergänzt, insbesondere dort, wo niedrigschwellige Angebote benötigt werden. Ein Angebot, wie es die Aktion Kinderparadies vorhält, ist daher grundsätzlich nicht mehr notwendig, um die Kinderbetreuung für kleinere Kinder in Hamburg sicher zu stellen.

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord die Aktion Kinderparadies im Jahr 2021 für den Bezirk weiter fortzuführen? Bitte detailliert darstellen.

 

Das Bezirksamt hat keine finanziellen Ressourcen, um die Aktion Kinderparadies zu finanzieren. Angesichts der fachlichen Bewertung (s.a. Antwort zu Frage 4), sieht das Bezirksamt auch keine Notwendigkeit einer Finanzierung.