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Agnesstraße 1 - Villa 23 Businessclub Kleine Anfrage Nr. 07/2018 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das Bezirksamt wurde wiederholt auf die gewerblichen Vermietungsangebote für das Objekt Agnesstraße 1 hingewiesen.  

Inzwischen bietet dort die Villa 23 Business Club GmbH ihre Dienstleistungen an, zu denen neben der Vermietung von Seminarräumen auch ein eigenes Restaurant für Mitglieder und deren Gäste zählt. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. Seit wann hat die Villa 23 Business Club GmbH die Räumlichkeiten in der Agnesstraße 1 angemietet und seit wann ist dieses dem Bezirksamt bekannt?

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass eine bzw. welche Nutzung der Räume in der Agnesstraße 1 stattfindet. Eine Innutzungnahme wurde bisher nicht angezeigt.

  1. Wann wurde die Nutzung durch die Villa 23 Business Club GmbH seitens des Bezirksamtes genehmigt?
    Sofern die Nutzung keiner Genehmigung bedarf, warum nicht? Bitte ausführlich begründen.

Es wurde bisher kein Antrag für eine Nutzung durch die Business Club GmbH eingereicht und somit auch keine Genehmigung für diese Nutzung erteilt.


 

  1. Sofern die Nutzung durch die Villa 23 Business Club GmbH dem Bezirksamt bisher nicht bekannt gewesen sein sollte:
     
  1. Wann wurde seitens des Bezirksamtes die tatsächliche Nutzung des Objektes jeweils in den vergangenen Monaten überprüft und mit welchem Ergebnis jeweils?
    Sofern eine Überprüfung nicht stattgefunden haben sollte: aus welchen Gründen nicht und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

Eine regelmäßige Überprüfung der Baugebiete auf genehmigte oder ungenehmigte Nutzungen findet nicht statt, ist gesetzlich nicht vorgesehen und durch das vorhandene Personal auch nicht leistbar. Ein Bauherr/Eigentümer ist jedoch nach § 72 a und § 77 HBauO verpflichtet, einen Baubeginn oder eine Innutzungnahme schriftlich der Bauprüfung anzuzeigen. Nun wird der im Rahmen einer Anhörung geprüft.
 

  1. Bedarf die aktuelle Nutzung einer Genehmigung durch das Bezirksamt?
    Wenn ja, aus welchen Gründen?

Da noch nicht bekannt ist, ob bzw. welche Nutzung derzeit in der Agnesstraße 1 stattfindet und ob sie der genehmigten Nutzung entsprechend der Genehmigung vom 26.08.2016 mit der Ernzung vom 11.08.2017 entspricht, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Aus dem Internetauftritt der Firma ist nicht erkennbar, wie eine eventuell geplante Nutzung in der Agnesstraße 1 aussehen würde.

                        Wenn nein, warum nicht? Bitte ausführlich begründen.

Entfällt.

 

                  22.01.2018

 

 

Harald Rösler
 

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