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AfD "gesichert rechtsextremistisch" - Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt Hamburg-Nord? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Mitarbeitende im öffentlichen Dienst tragen besondere Verantwortung: Sie handeln im Auftrag des Staates und sind damit unmittelbar der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet. Dieses Bekenntnis zur Verfassung ist nicht bloß eine abstrakte Formel, sondern das Fundament unseres Gemeinwesens. Wer staatliche Aufgaben übernimmt, muss für die Werte unseres Grundgesetzes einstehen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Einstufung ist rechtlich relevant, auch wenn gerichtliche Verfahren dazu noch laufen. Nach aktueller Rechtsprechung dürfen und müssen Dienstherren auch vor einem möglichen Parteiverbot auf eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit einzelner Personen reagieren insbesondere im Beamtenrecht. Das sogenannte Parteienprivileg schützt nicht die individuelle Eignung einer Person für den Staatsdienst.

Die Konsequenzen aus dieser Bewertung müssen auch auf bezirklicher Ebene diskutiert und wo notwendig vorbereitet werden. Hamburg hat sein Disziplinarrecht bereits modernisiert. Doch welche konkreten Vorkehrungen trifft das Bezirksamt Hamburg-Nord, um sicherzustellen, dass Personen mit einer Nähe zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht in Verwaltung und öffentliche Verantwortung gelangen? Denn die Verwaltung ist nicht neutral gegenüber Verfassungsfeindlichkeit sie muss entschieden dagegen vorgehen.

Die Hochstufung der AfD muss dazu führen, bestehende Verfahren zu überprüfen, Schutzmechanismen zu stärken und verfassungstreues Verwaltungshandeln auf allen Ebenen zu sichern. Hamburg-Nord darf nicht zum Einfallstor für Feinde der Demokratie werden.Denn die rger*innen haben einen Anspruch auf eine Verwaltung, die wehrhaft ist gegen Verfassungsfeinde und gegen den Versuch, staatliche Strukturen von innen auszuhöhlen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Regelungen bestehen, um eine aktive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation als Ausschlusskriterium für den Zugang zum öffentlichen Dienst zu berücksichtigen auch im Tarifbereich?
  2. Welche Rolle spielen politische Betätigungen im Rahmen von rechtsextremen Organisationen oder deren Jugendorganisationen (z.B. in der Nachfolge der Jungen Alternative“) bei der Einschätzung der Eignung für den öffentlichen Dienst?
  3. Wie stellt das Bezirksamt im Rahmen von Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sicher, dass Bewerber*innen die notwendige Verfassungstreue im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz [1] mitbringen?
  4. Welche Vorkehrungen trifft das Bezirksamt, um bei bereits beschäftigten Beamt*innen Hinweise auf verfassungsfeindliche Aktivitäten prüfen und Disziplinarverfahren einleiten zu können?
  5. Wie schützt das Bezirksamt seine Strukturen davor, dass Rechtsextremist*innen Zugang zu sensiblen Bereichen (z.B. Ordnung und Sicherheit, Bauaufsicht, IT, Jugendhilfe) erhalten?
  6. Welche Meldewege existieren aktuell, um Hinweise auf verfassungsfeindliches Verhalten von Mitarbeitenden intern oder extern zu melden? Sind Änderungen geplant?
  7. Wie werden Mitarbeitende des Bezirksamtes regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten im Sinne des Grundgesetzes informiert insbesondere über ihre Treuepflicht?
  8. Plant das Bezirksamt Weiterbildungen, Schulungen oder Leitfäden für Führungskräfte und Personalstellen, um diese dazu zu sensibilisieren, auf rechtsextreme Aktivitäten von Mitarbeitenden frühzeitig zu reagieren?
  9. Wie wird die Verfassungstreue bei der Auswahl von Amtsleitungen, Dezernatsleitungen und Personen in Führungsfunktionen überprüft und dokumentiert?
  10. Wird im Auswahlprozess für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder Widerruf überprüft, ob eine AfD-Mitgliedschaft vorliegt oder vorlag?
    Falls ja, wie wird diese gewertet?
  11. Wie bewertet das Bezirksamt mögliche Kandidaturen oder Bewerbungen von AfD-Mitgliedern für bezirkliche Gremien oder Ämter, wenn diese zugleich Beamt*innen oder Angestellte im öffentlichen Dienst sind?
  12. Wie steht das Bezirksamt dazu, wenn sich auch Beamt*innen im Ruhestand öffentlich in den Dienst einer verfassungsfeindlichen Partei stellen etwa durch Kandidaturen, Vorträge oder Beiträge in einschlägigen Medien?
  13. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bezirksamt Hamburg-Nord, wenn die AfD rechtskräftig als gesichert rechtsextrem eingestuft bleibt insbesondere im Hinblick auf bestehendes und künftiges Personal?

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/

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