20-4316

Absolutes Halteverbot Höhe Heitmannstraße 7-9 Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die Heitmannstraße in Barmbek-Süd ist eine relativ enge, doppelseitig befahrbahre Straße, die u.a. die stark befahrene Beethovenstraße mit der Hamburger Straße als zentrale Hauptstraße in Barmbek-Süd verbindet. Auf weiten Teilen ist Tempo 30 vorgeschrieben und durch die hohe Zahl der durch EKZ und der Behörden vor Ort aufkommenden Berufspendler entsteht ein hoher Verkehrs- und Parkdruck in der Heitmannstraße.

 

Am östlichen Ende ist die Kreuzung mit der Desenißstraße und der Bostelreihe recht kritisch zu sehen. Von Westen kommend auf der rechten Seite ist ab Höhe der Hausnummer Heitmannstraße 9 bis zur Hausnummer 7, bis unmittelbar vor der Verkehrsampel, ein absolutes Halteverbot. Grund hierfür ist die Kreuzung, an der neben den Abbiegemöglichkeiten nach links in die Desenißstraße und dem Geraddeausverkehr zur Hamburger Straße, auch eine Einfahrtmöglichkeit von der rechts gelegenen Bostelreihe in die Heitmannstraße per Linksabbiegen von der Bostelreihe vorhanden ist.

 

Sollten an der Heitmannstraße Höhe Hausnr. 7-9 im absoluten Halteverbot geparkte Fahrzeuge stehen, ist es einem auf dieser Spur der Straße fahrenden Kfz nicht möglich, sich bei einer Fahrt Richtung Osten vor der Ampel richtig rechts einzuordnen, da die Fahrspur von den zuparkenden Kfz stark eingeengt wird. Deshalb muss sich das Fahrzeug in diesem Fall soweit links/mittig einordnen, dass es schon fast in den Gegenverkehr kommt. Da eine solche Situation wiederum von aus der Bostelreihe kommenden Kfz schwer einsehbar ist, kommen beim Einbiegen in die Heitmannstraße häufig gefährliche Situationen vor.

 

Obwohl die Begründung für das absolute Halteverbot dadurch für alle Verkehrsteilnehmer durchaus offensichtlich ist, wird diese ca. 30-40 Meter lange Strecke täglich widerrechtlich zugepart. Auch regelmäßiges "Abzetteln" oder sogar das bei einem Falschparken direkt vor der Ampel erforderliche Abschleppen eines Kraftfahrzeugs hat hier bislang keinen Sinneswandel erkennen lassen; die genannte Strecke wird täglich widerrechtlich und verkehrsgefährdend beparkt. Möglicherweise spielt hierbei auch die nur in Höhe der Hausnummer 7 vorhandene und dann endende Fahrbahnmarkierung eine Rolle. Das ergänzende Halteverbotsschild wird womöglich auch übersehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg beschließen:

1.) Die Vorsitzende des RegA BUHD wird beauftragt, das zuständige Bezirksamt HH-Nord und die Polizei Hamburg, prüfen zu lassen, wie im Interesse der Verkehrssicherheit die Einhaltung des absoluten Halteverbotes an der genannten Stelle besser durchgesetzt werden kann.

2.) Ergänzend zu Punkt 1 möge geprüft werden, ob die Fahrbahnmarkierung bis zur Ampel erweitert und vielleicht mit doppelt durchgezogenen Linien und eventuell noch reflektierenden Markierungen besser als absolute Halteverbotszone gekennzeichnet werden kann.

 

Martin FischerStefan Baumann

Sprecher der CDU-Fraktion im RegA BUHD

 

 

Anhänge

 

Keine