Absicherung des Bürgervertrages für Klein Borstel Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion
Mit dem Abschluss des Bürgervertrages zur Flüchtlingsunterbringung in Klein Borstel hat sich die Politik verpflichtet, spätestens bis zum 30.06.2022 mit der Realisierung des Wohnungsbauprojektes auf der Fläche „Am Anzuchtgarten“ zu beginnen.
Im entsprechenden Bürgervertrag wurde unter Punkt 1.4 nachfolgendes festgehalten:
a) „Um einen Übergang zur Wohnbebauung zeitgerecht sicherzustellen, erfolgen bis zum 31.12.2019 folgende Maßnahmen:
Es wird – unter Wahrung der Planungshoheit des Bezirks und nach Feststellung des B-Plans Ohlsdorf 29 – ein neuer Bebauungsplan für die Fläche „Am Anzuchtgarten“ aufgestellt in Orientierung an den Planzielen und Festsetzungen des Bebauungsplans Ohlsdorf 12; Art und Stil sollen an das Neubaugebiet angepasst werden. Das Maß der Bebauung soll grundsätzlich nicht erhöht werden. Für das Verfahren und die Gestaltung des künftigen Wohngebietes gelten ferner die Regularien des Vertrages für Hamburg mit dem Drittelmix aus frei finanzierten Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Sozialwohnungen sowie die Verfahren zur Bürgerbeteiligung.
b) Für die Bebauung der Fläche „Am Anzuchtgarten“ wird ein kombinierter Architekten- und Bauträger Wettbewerb durchgeführt.
c) Es wird ein Bauträgervertrag mit festgeschriebenem Baubeginn bis 30.06.2022 für die gesamte Fläche abgeschlossen.“
Das Bezirksamt hat aktuell dargelegt, wie sich das Planverfahren für den neuen B-Plan Ohlsdorf XX gem. Ziff. 1.4 des Bürgervertrages nach Feststellung des B-Plans Ohlsdorf 29 Ende Juni 2017 gestalten soll:
Planverfahren Ohlsdorf XX |
Geplante Termine |
Bürgerbeteiligung |
Juli - Dezember 2017 |
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb, anschließend Erarbeitung Funktionsplan |
Januar - März 2018 |
Arbeitskreis/Grobabstimmung - frühzeitige Behördenbeteiligung |
Januar 2018 |
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung/Öffentliche Plandiskussion |
April 2018 |
Arbeitskreis I - Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
September 2018 |
Öffentliche Auslegung, Bauträgervertrag mit festgeschriebenem Baubeginn |
Januar 2019 |
Vorbereitung und Abschluss durch LIG |
Juni 2019 |
Vorweggenehmigungsreife gem. § 33 (1) BauGB |
Juli 2019 |
Konzeptausschreibung für Vergabe der Baufelder |
Juli 2019 |
Feststellung B-Plan Ohlsdorf XX |
Oktober 2019 |
Der Antrag, der in Abstimmung mit der Initiative erstellt wurde, soll den festen Willen der politischen Gremien des Bezirks dokumentieren, diesen Zeitplan auch so umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung begrüßt und unterstützt ausdrücklich die vom Bezirksamt vorgestellte Ablaufplanung für das neue B-Planverfahren. Sie wird alles in ihrer Macht stehende dafür unternehmen, dass dieser Zeitplan eingehalten werden kann, um die Umsetzung und Einhaltung des Bürgervertrags sicherzustellen.
Für die SPD-FraktionFür die GRÜNE Fraktion
Thomas Domres Michael Werner-Boelz
Keine
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