20-4805

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Unterquerung der öffentlichen Wegefläche "Walter-Schmedemann-Straße" mit einer Nahwärmeleitung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Baugenossenschaft Fluwog-Nordmark eG soll mit öffentlich-rechtlichem Vertrag gestattet werden, die Straßenfläche Walter-Schmedemann-Straße, Flurstück 3349 der Gemarkung Langenhorn, zwischen den Grundstücken Walter-Schmedemann-Str. 28 (Flurstück 9501) und Hattinger Stieg 2 (Flurstück 8427), auf einer Länge von ca. 12 m mit einer Nahwärmeleitung (DN 50) zu unterbauen.

 

Das Recht zur Sondernutzung soll für 75 Jahre, bis zum 30.09.2092, eingeräumt werden.

 

Die Sondernutzerin hat ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 50,00 € zu zahlen. Die Höhe ist entsprechend dem Stand der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 06.12.2017 bestimmt worden.

 

Hamburg ist berechtigt, die Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes den künftigen Gebührenänderungen der genannten Gebührenordnung oder der an ihre Stelle tretenden Bestimmungen in sinngemäßer Weise anzupassen. Die Anpassung kann so bestimmt werden, dass sie ab Inkrafttreten der Änderung der Gebührenordnung an gilt.

 

Die Sondernutzerin kann das Nutzungsentgelt auch wahlweise als Einmalzahlung in Höhe von 3.750,00 € für die gesamte Laufzeit des Vertrages entrichten. Eine eventuelle Anpassung bei Änderung der Gebührenordnung entfällt in diesem Fall.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

 

Anhänge

 

Keine