20-4808

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Unterbauung der zukünftigen Straßenfläche Leyendeckerweg an insgesamt 3 Stellen mit je einer Nahwärmeleitung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Der Hanseatischen Immobilien Treuhand GmbH + Co soll mit öffentlich-rechtlichem Vertrag gestattet werden, die zukünftige Straßenfläche Leyendeckerweg, Flurstück 11776 der Gemarkung Langenhorn, an insgesamt 3 Stellen mit jeweils einer 12 m langen Nahwärmeleitung zu unterbauen.

 

Das Recht zur Sondernutzung soll mit der Bekanntmachung der Widmung der zukünftigen Straßenflächen im Amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg beginnen und für den Bestand der Anlagen, längstens jedoch bis zum 31.12.2092 eingeräumt werden.

 

Die Sondernutzerin hat ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 78,90 € zu zahlen. Die Höhe ist entsprechend dem Stand der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 06.12.2016 bestimmt worden.

 

Hamburg ist berechtigt, die Höhe des jährlichen Nutzungsentgeltes den künftigen Gebührenänderungen der genannten Gebührenordnung oder der an ihre Stelle tretenden Bestimmungen in sinngemäßer Weise anzupassen. Die Anpassung kann so bestimmt werden, dass sie ab Inkrafttreten der Änderung der Gebührenordnung an gilt.

 

Die Sondernutzerin kann das Nutzungsentgelt auch wahlweise als Einmalzahlung für die gesamte Laufzeit des Vertrages entrichten. Eine eventuelle Anpassung bei Änderung der Gebührenordnung entfällt in diesem Fall.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine