21-0552

Abriss von Alstervillen stoppen - Erhaltungsverordnung durchsetzen
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 28.11.2019 Stadtentwicklungsausschuss Ö 8

Sachverhalt

 

Auf der Uhlenhorst droht wieder einmal ein historisches Ensemble durch Abriss der Fährhausstr. 22 zerstört zu werden. Nach vorliegenden Informationen soll das zentrale Eckgebäude Fährhausstraße 22 nicht einer Restaurierung zugeführt, sondern abgerissen werden und einem dominierenden Bauwerk mit moderner Architektur weichen.  

 

Nicht nur Nachbarn wehren sich gegen den Abriss, eine breite Unterstützung erfolgt bereits durch die bestehende „Bürgerinitiative Uhlenhorst“ (www.uhlenhorst-hh.de) sowie durch die Geschäftsführerin des „Denkmalvereins e.V.“.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert den Bezirksamtsleiter auf, sich für den Erhalt prägender Alstervillen einzusetzen und Abrissgenehmigungen im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten zu vermeiden. Die geltende Erhaltungsverordnung soll durchgesetzt werden. 

 

 

Begründung:
Um den Ensembleschutz für die Häuser Herbert-Weichmann-Str. 86, Fährhausstr. 22 und 24 zu gewährleisten darf das Gebäude Fährhausstraße 22 nicht abgerissen werden. Ensembleschutz für die Häuser sind beim Denkmalschutzamt beantragt. Außerdem steht das Haus in einem Bereich der Erhaltungsverordnung. Hier muss das prägende Stadtbild in diesem Gebiet, östlich der Alster erhalten werden.

 

Dr. Andreas Schott Gunther Herwig
Fraktionsvorsitzender 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Fährhausstraße

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