22-1071

"Abpflastern" im Bezirk Hamburg-Nord Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Februar 2025 wurde dem Bezirksamt Hamburg-Nord bereits eine Anfrage zur Thematik der kleinflächigen Entsiegelung übermittelt. Seither ist es zu einer Reihe relevanter Entwicklungen gekommen – insbesondere im Zusammenhang mit der stadtweiten Initiative „Abpflastern“ sowie dem von der BUKEA ausgerufenen Wettbewerb zur Entsiegelung versiegelter Flächen.

Nach aktuellem Stand sind auf der Online-Plattform https://abpflastern.beteilige.me/#/ über 100 Vorschläge im Gebiet des Bezirks Hamburg-Nord zur Entsiegelung vorgeschlagen worden. In diesem Zusammenhang bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:

  1. Wie viele konkrete Anträge auf Entsiegelung wurden in den letzten 12 Monaten beim Bezirksamt Hamburg-Nord eingereicht?

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Thematik der kleinflächigen Entsiegelung vor, der auch beschlossen wurde (Drs. 22-0573.1). Dabei versteht die Verwaltung unter „Antrag“ lediglich Anträge der politischen Gremien.

  1. Wie wird mit diesen Anträgen konkret verfahren (z. B. Bearbeitungsprozess, Prüfkriterien, Zuständigkeiten)?

Siehe hierzu die Mitteilungsdrucksache 22-0573.1.1 und ergänzend Drs. 22-0762.

  1. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt bzw. plant es zu unternehmen, um die gemeldeten Vorschläge in tatsächliche Entsiegelungsmaßnahmen umzusetzen?

Die Online-Plattform https://abpflastern.beteilige.me/#/ wurde aus der Zivilgesellschaft heraus initiiert und wird durch „Code für Hamburg e.V.“ und „lokalkraft - für ein zukunftsfähiges Hamburg“ betrieben. Darauf aufgesattelt hat die für Bodenschutz und Versiegelung zuständige BUKEA den Wettbewerb „Abpflastern“ ausgerufen. Neben der Hauptzielrichtung, die Entsiegelung privater Flächen voranzubringen und das städtische RISA-Förderprogramm Entsiegelung der IFB zu bewerben, wurden auch öffentliche Flächen in Online-Plattform und Wettbewerb einbezogen. Hierzu fand keine Abstimmung mit den zuständigen Stellen in den Bezirksämtern statt.

Es ist vorgesehen, dass die auf der Online-Plattform gemeldeten Vorschläge nach und nach von den genannten Betreibern vorgefiltert und dem Bezirksamt Hamburg-Nord zur Verfügung gestellt werden.

Für das weitere Vorgehen ist derzeit angedacht, dass das Bezirksamt daraus maximal fünf sinnvolle Flächen in die weitere Prüfung hinsichtlich ihrer Eignung und der Möglichkeiten für eine Umsetzung nimmt. Aufgrund mangelnder Kapazitäten kann darüber hinaus derzeit keine weitere Prüfung gemeldeter Vorschläge in Aussicht gestellt werden.

Siehe auch Antwort zu 2.

Dr. Bettina Schomburg

Bezirksamtsleitung

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