21-0809

Ablehnung Aufstellung eines Fahrradhauses in der Haynstraße 1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.01.2020
Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat Bedenken zur Aufstellung des Fahrradhauses, da das Grundstück über ausreichend Fläche verfügt, welche zur Aufstellung eines solchen Fahrradhauses durchaus geeignet ist.

 

Das Polizeikommissariat 23 (PK 23) spricht sich ebenfalls gegen die Aufstellung des Fahrradhauses aus, da bei Schräg- sowie bei Senkrechtparkständen erhebliches Konfliktpotenzial beim Rückwärtsparken durch eingeschränkte Sichtverhältnisse vorliegt. Weiterhin hat die Polizei Bedenken, dass durch den enormen Parkdruck zusätzlich ordnungswidrig quer vor dem Fahrradhaus geparkt wird, was zur Folge hat, dass zwangsläufig die Restfahrbahnbreite minimiert wird, Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr o.ä. behindert werden bzw. die allgemeine Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden könnten.

 

Grundsätzlich bevorzugt das PK 23 Aufstellmöglichkeiten, welche keinen Parkraum zurück-

bauen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ralf Staack