20-6003

Ablage und Aufbewahrung von Wassersportgeräten in Hamburg Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Zahlreiche Hamburgerinnen und Hamburger nutzen in ihrer Freizeit die Alster und die Kanäle/Nebenarme. Nicht alle haben aber die Möglichkeit, ihre Wassersportgeräte auf dem eigenen Grundstück entlang der Alster bzw. der Kanäle zu lagern/parken. Auch die Vereine verfügen nicht über genügend Abstellmöglichkeiten. Dies hat dazu geführt, dass viele ihre Boote daher entlang der Alster und der Kanäle/Nebenarme lagern. Dass hierbei auch sensible Uferbereiche genutzt wurden, ist nicht zu akzeptieren, recht fertig aber auch nicht, dass alle Wassersportgeräte ohne Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Situation entfernt wurden/werden.

Da es grundsätzlich begrüßenswert ist, dass Hamburgerinnen und Hamburger ihre Freizeit auch auf der Alster und ihren Nebenarmen sowie den Kanälen verbringen, ist es erforderlich den Besitzern die Option auf legale Abstellplätze für ihre Boote anzubieten. Vorbild hierfür sollten die Regelungen für Fahrräder sein. 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

  1. Das Bezirksamt prüft, auf welchen städtischen Flächen entlang der Alster, ihrer Nebenarme sowie der Kanäle im Bezirk Hamburg-Nord Abstellmöglichkeiten für Wassersportgeräte (Kanus, Kajaks und SUP) geschaffen werden könnten.

 

 

  1. Außerdem überprüft das Bezirksamt, ob die Ablage- bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten von Wassersportgeräten finanziell unterstützt werden können.  Als Vorbild hierfür könnte zum Beispiel die Regelungen für Fahrradhäuschen auf öffentlichem Grund sein.
  2. Die Prüfergebnisse sollen dem UVV in der Sitzung am 18. Dezember 2018 vorgelegt werden.

 

 

 

Dr. Andreas SchottPhilipp Kroll
FraktionsvorsitzenderElisabeth Voet van Vormizeele

Nizar Müller


 

 

 

Anhänge

 

Keine