Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel Stellungnahme der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Letzte Beratung: 22.06.2021 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung Ö 7.1
Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung hat sich in seiner Sitzung am 30.03.2021 mit o.g. Thematik auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen,
Begründung:
Die Kundenzentren sind im Einwohnerwesen und bei Ausländerangelegenheiten trotz verpflichtender Terminvergabe für Dienstleistungen stark belastet. Es gibt zwar Dienstleistungen, wie die Abholung von Ausweisdokumenten und elektronischen Aufenthaltstitel, für die man keinen Termin braucht, aber auch dies führt zu Wartezeiten. Zudem ist die Abholung nur während der Öffnungszeiten der Kundenzentren möglich. Dies ist vor allem für Eltern, Berufstätige oder Menschen mit anderen Verpflichtungen oftmals eine Herausforderung. Andere Kommunen in Deutschland haben darauf bereits durch das Aufstellen von 24/7 Abholstationen, vergleichbar mit Packstationen, reagiert. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung, zur Steigerung der Familienfreundlichkeit, zur Reduzierung von unnötigen Kontakten und der Arbeitsbelastung der Kundenzentren sollte auch Hamburg 24/7 Abholstationen für Personalausweise, Reisepässe, elektronischen Aufenthaltstiteln und anderen geeigneten Dokumenten aufstellen.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Empfehlung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 6. April 2021 wird nach eingehender Prüfung nicht befürwortet. Die Beschaffung von Abholgeräten wird nicht weiter verfolgt.
Auf die anliegenden Antworten des Senats auf die parlamentarischen Schriftlichen Kleinen Anfragen 22/3193 und 22/3411 „Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel“ bzw. „Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel II“ wird insoweit verwiesen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat auf ihre im Wesentlichen gleichlautende Beschlussempfehlung aus Drs. 21-2525.1 vom 25. Februar 2021 die beigefügte entsprechende Stellungnahme erhalten. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde in gleicher Weise informiert.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
-Stellungnahme der BWFGB zur Drs. 21-2525.1 der BV Wandsbek
-Schriftliche Kleine Anfrage 22/3193
-Schriftliche Kleine Anfrage 22/3411
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