22-1399

Abhängigkeit zu Microsoft durch Fachverfahren

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Jahre 2020 lief der Support für Windows 7 aus. Damals war es für die Verwaltung eine logistische Herausforderung, alle Geräte rechtzeitig auf Windows 10 umzustellen. Im Oktober läuft nun der Support für Windows 10 aus.

Vorbemerkung

Das Unternehmen Microsoft stellt Unternehmen, zu denen lizenzrechtlich auch die FHH gehört, bis Oktober 2028 Sicherheitsupdates für Windows 10 im Rahmen des ESU (Extended Security Update)-Programms zur Verfügung. Der Weiterbetrieb von bezirklichen Clients mit Windows 10 ist mit den Sicherheitsverantwortlichen der Bezirksämter, der FHH und bei Dataport abgestimmt.

  1. Ist es erwartbar, dass alle Systeme rechtzeitig umgestellt werden?

Nach aktuellen Erkenntnissen ist diese Frage zu bejahen. Mit Stand 25.09.2025 waren 1.109 Clients im Bezirksamt Hamburg-Nord auf Windows 11 umgestellt. Als Rest verbleiben 30 Clients, wovon:

  • 8 Clients (im Bereich MR-Spielplatz- und Baumkontrolle) nicht mit Windows 11 kompatibel sind. Diese können – wie oben angemerkt – weiter betrieben werden. Die betroffenen Geräte werden in 2026 entsprechend ausgetauscht
  • Die verbleibenden 22 Clients werden noch von Dataport umgestellt.
  1. Wenn nein: in welchen Gliederungen werden noch alte Versionen im Umlauf sein?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Gibt bzw. gab es Endgeräte im Bezirksamt, die die neuen Hardware-Anforderungen an Windows 11 nicht erfüllen und durch das Update auf Windows 11 vorzeitig ausgetauscht werden müssen bzw. mussten?

Clients in den Bezirksämtern (und der FHH) werden zentral durch Dataport betreut und regelmäßig von Dataport im Rahmen des sogenannten „Standardersatzbedarfs“ ausgetauscht und durch technisch aktuelle Clients ersetzt. Daher dürften nur einzelne Clients von einem vorzeitigen Austausch betroffen gewesen sein. Wie viele dies waren, konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geklärt werden.

Auf betroffene Clients im Bereich MR Spielplatz- und Baumkontrolle wurde unter der Antwort zur Frage 1 hingewiesen.

  1. In der Beantwortung der Anfrage 21-0284 wurde als eines der Gründe, warum das Bezirksamt vorerst die Linie zur Nutzung von Microsoft-Produkten beibehält, angeführt, die am Markt verfügbaren Fachverfahren würden Windows erzwingen.
  1. Für welche der derzeit im Bezirksamt Nord eingesetzten Fachverfahren besteht der Zwang, dass auf den Endgeräten ein bestimmtes Betriebssystem bzw. eine bestimmte Office-Komponente von Microsoft benutzt werden muss?

Aktuell besteht nur für sehr wenige der im Bezirksamt Nord eingesetzten Fachverfahren der Zwang, bestimmte Office-Komponenten von Microsoft zu nutzen. Grund sind umfangreiche Technologiewechsel von Herstellern. Das Verfahren Repro der Rechtsämter ist auf Basis von Access entwickelt, wird aber demnächst durch ein neues IT-Verfahren abgelöst. Das Fachverfahren JUS-IT der Jugendämter hingegen erfordert in der in der FHH eingesetzten Konfiguration Microsoft Office auf den Clients.

  1. Hat das Bezirksamt diese Erkenntnis genutzt, um bei Ausschreibungen auf Plattformneutralität zu achten (bzw. dies als Anforderung in Richtung Landesbehörde/Dataport gegeben)?

Bei Ausschreibungen von IT-Verfahren werden unterschiedlichste technische Plattformen zugelassen. Vielfach haben sich jedoch nur Anbieter von Windows-Verfahren gemeldet bzw. die wirtschaftlichsten Angebote gestellt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Markt für deutschsprachige Fachverfahren für Kommunalverwaltungen mit wenigen Anbietern klein ist. Weiterhin ist generell anzumerken, dass ein Zuwachs browserbasierter Software ohne Plattformerfordernis zu verzeichnen ist, welcher ebenfalls zu Veränderungen führen wird.

  1. Bei welchen Fachverfahren konnte seit dem der Erfolg erzielt werden, dass sie nun betriebssystemunabhängig bzw. unabhängig vom Office-Produkt genutzt werden können?

Neue Fachverfahren in den Elterngeldstellen sowie künftig im Rechtsamt berücksichtigen die genannten neuen Technologien.

  1. Gelten die Aussagen aus der Anfrage 21-0284 bzgl. Gruppenrichtlinien zu Telemetriedaten (und anderen Formen der Datenübermittlung an Microsoft) mit Windows 11 unverändert?

Die Aussagen gelten unverändert für das Produkt Microsoft Office 2021 bzw. 2024. Eine Verhinderung des Abzugs von Telemetriedaten für das Produkt Microsoft Office M365 wird bis Ende 2025 durch Dataport erreicht.

  1. Gelten die Aussagen zur Entwicklung von Fachverfahren aus Anfrage 21-0248 ebenso noch - auch im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich beispielsweise durch Modul F ergeben?

Die Aussagen gelten insoweit weiterhin, dass Fokus für die Entwicklung / Beschaffung von Fachverfahren nicht technische Gesichtspunkte ist, sondern fachliche Anforderungen den Ausschlag geben. Modul F wird u.a. als nutzerorientierte und schnell zu entwickelnde Lösung zur Entwicklung eines Fachverfahrens eingesetzt, wenn fachliche und funktionale Anforderungen erfüllt werden können.

  1. Gelten die Aussagen aus der Anfrage 21-0284 bzgl. wirtschaftlichen Gesichtspunkten eines Standard-Arbeitsplatzes nach wie vor im Kontext der Tatsache, dass das Dataport-Land Schleswig-Holstein als Office nun LibreOffice ausrollt?

Für die Beantwortung dieser Frage ist das Bezirksamt nicht zuständig. Bezüglich der zukünftigen strategischen Ausrichtung für die FHH wird an die Senatskanzlei (SK/ITD) verwiesen.

Dr. Bettina Schomburg 06.10.2025

(Bezirksamtsleitung)

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