Abhängigkeit zu Microsoft durch Fachverfahren
Im Jahre 2020 lief der Support für Windows 7 aus. Damals war es für die Verwaltung eine logistische Herausforderung, alle Geräte rechtzeitig auf Windows 10 umzustellen. Im Oktober läuft nun der Support für Windows 10 aus.
Vorbemerkung
Das Unternehmen Microsoft stellt Unternehmen, zu denen lizenzrechtlich auch die FHH gehört, bis Oktober 2028 Sicherheitsupdates für Windows 10 im Rahmen des ESU (Extended Security Update)-Programms zur Verfügung. Der Weiterbetrieb von bezirklichen Clients mit Windows 10 ist mit den Sicherheitsverantwortlichen der Bezirksämter, der FHH und bei Dataport abgestimmt.
Nach aktuellen Erkenntnissen ist diese Frage zu bejahen. Mit Stand 25.09.2025 waren 1.109 Clients im Bezirksamt Hamburg-Nord auf Windows 11 umgestellt. Als Rest verbleiben 30 Clients, wovon:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Clients in den Bezirksämtern (und der FHH) werden zentral durch Dataport betreut und regelmäßig von Dataport im Rahmen des sogenannten „Standardersatzbedarfs“ ausgetauscht und durch technisch aktuelle Clients ersetzt. Daher dürften nur einzelne Clients von einem vorzeitigen Austausch betroffen gewesen sein. Wie viele dies waren, konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geklärt werden.
Auf betroffene Clients im Bereich MR Spielplatz- und Baumkontrolle wurde unter der Antwort zur Frage 1 hingewiesen.
Aktuell besteht nur für sehr wenige der im Bezirksamt Nord eingesetzten Fachverfahren der Zwang, bestimmte Office-Komponenten von Microsoft zu nutzen. Grund sind umfangreiche Technologiewechsel von Herstellern. Das Verfahren Repro der Rechtsämter ist auf Basis von Access entwickelt, wird aber demnächst durch ein neues IT-Verfahren abgelöst. Das Fachverfahren JUS-IT der Jugendämter hingegen erfordert in der in der FHH eingesetzten Konfiguration Microsoft Office auf den Clients.
Bei Ausschreibungen von IT-Verfahren werden unterschiedlichste technische Plattformen zugelassen. Vielfach haben sich jedoch nur Anbieter von Windows-Verfahren gemeldet bzw. die wirtschaftlichsten Angebote gestellt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Markt für deutschsprachige Fachverfahren für Kommunalverwaltungen mit wenigen Anbietern klein ist. Weiterhin ist generell anzumerken, dass ein Zuwachs browserbasierter Software ohne Plattformerfordernis zu verzeichnen ist, welcher ebenfalls zu Veränderungen führen wird.
Neue Fachverfahren in den Elterngeldstellen sowie künftig im Rechtsamt berücksichtigen die genannten neuen Technologien.
Die Aussagen gelten unverändert für das Produkt Microsoft Office 2021 bzw. 2024. Eine Verhinderung des Abzugs von Telemetriedaten für das Produkt Microsoft Office M365 wird bis Ende 2025 durch Dataport erreicht.
Die Aussagen gelten insoweit weiterhin, dass Fokus für die Entwicklung / Beschaffung von Fachverfahren nicht technische Gesichtspunkte ist, sondern fachliche Anforderungen den Ausschlag geben. Modul F wird u.a. als nutzerorientierte und schnell zu entwickelnde Lösung zur Entwicklung eines Fachverfahrens eingesetzt, wenn fachliche und funktionale Anforderungen erfüllt werden können.
Für die Beantwortung dieser Frage ist das Bezirksamt nicht zuständig. Bezüglich der zukünftigen strategischen Ausrichtung für die FHH wird an die Senatskanzlei (SK/ITD) verwiesen.
Dr. Bettina Schomburg 06.10.2025
(Bezirksamtsleitung)
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