Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Stadtnatur und Umwelt vom 24.09.2020

Ö 1

Begrüßung und öffentliche Fragestunde

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Herr Muja verpflichtet Frau Teichmann und Herrn Martens für die Tätigkeit im Ausschuss.

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 25.06.2020

Frau Jakob bittet darum, die in der letzten Sitzung zum TOP 4 Alster-Bille-Elbe-Grünzug gewünschten Unterlagen nachzureichen.

Ö 3

Handhabung von Fällgenehmigungen und Baumschutzverordnung (Die Verwaltung trägt vor.)

Frau Rodde führt in die Thematik ein und stellt kurz die Aufgaben sowie die Kompetenzen der Naturschutzabteilung vor. Sie teilt mit, dass jährlich ca. 800 Anträge auf Baumfällungen (z.B. Einzelanträge, Anträge von Baugenossenschaften oder im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren) gestellt werden. Nach der Baumschutzverordnung sind alle Bäume und Hecken grundsätzlich geschützt. Von dieser Verordnung ausgeschlossen sind jedoch u.a. Obstbäume oder Bäume, die einen Stammdurchmesser von weniger als 25 cm haben. Ausnahmen können erteilt werden, wenn ein ausnahmefähiger Sachverhalt vorliege. Die Prüfung eines Antrages erfolgt auf Grundlage der Baumschutzverordnung, des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. des Hamburger Naturschutzgesetzes sowie div. weiterer Vorschriften, wie z. B. der ZTV-Baum, den Richtlinien der Fachbehörde und DIN-Normen. In der Schutzfrist vom 01.03.-30.09. bestehe ein Fällstopp. Befreiungen hiervon bilden starke Schäden und daraus resultierende Gefahren für die Verkehrssicherheit. Ersatzpflanzungen sind grundsätzlich 1:1 herzustellen, außer bei Bestandspflegemaßnahmen. Bei Baugenehmigungsverfahren wird der Ersatzpflanzungsbedarf über einen Bewertungsbogen mit verschiedenen Beurteilungskriterien berechnet. Hier können unter bestimmten Voraussetzungen pro zu fällenden Baum mehr Ersatzbäume gefordert werden. Für den Fall, dass z.B. für großkronige Bäume kein Platz ist, können ausnahmsweise auch Hecken oder Dachbegrünung als Ausgleich erfolgen. Ein monetärer Ausgleich ist im äußersten Fall ebenso möglich (1 Baum ca. 1000 €). Priorität hat jedoch der Ausgleich in Form von Gehölzen. Ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung stelle eine Ordnungswidrigkeit da (lt. Bußgeldkatalog bis zu 25.000 € je Baum). Anträge werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet, Ausnahme Gefahr im Verzug.

Bei der Antragsprüfung wird ermittelt, ob eine Ausnahmegenehmigung, eine Befreiung oder eine Ablehnung erforderlich ist. Frau Rodde teilt mit, dass regelhaft auch Ortstermine stattfinden. In den Bescheiden werden auch Fristen, Auflagen und Bedingungen formuliert. Sie teilt mit, dass der Bezirk aus rechtlichen Gründen nicht selber als Gutachter tätig werden darf, und daher lediglich das Instrument der Sichtkontrolle ausführt und ggf. im Bescheid einen Hinweis auf eine gutachterliche Beurteilung formuliert. Die Gebühren liegen pro Bescheid je nach Aufwand bei 50€ - 250 €.

Im Ergebnis resultieren aus allen Anträgen die Listen, die monatlich in die Regionalausschüsse und den Cityausschuss zur Kenntnisnahme gegeben werden.

Es wenden sich auch viele Bürgerinnen und Bürger ans Fachamt, um illegale Baumfällungen zu melden, so dass Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Allerdings gebe es auch teilweise Anfragen zu Fällungen in der näheren Nachbarschaft. In solchen Fällen könne lediglich mitgeteilt werden, dass der Sachstand geprüft werde. Detaillierte Auskünfte können aus Datenschutzgründen nicht gegeben werden, da es sich um Fällungen auf Privatgrund handelt. Sie macht deutlich, dass der Laie die Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht mit bloßem Auge prüfen könne und ein Baum äußerlich grün und vital aussieht jedoch aufgrund von Beschädigungen der Wurzeln oder des Stamminneren (z.B. Pilzbefall) nicht verkehrssicher ist. Es kann bei größeren Fällaktionen auch sinnvoll sein, wenn beispielweise Baumeigentümer entsprechende Öffentlichkeitarbeit betreiben.

 

Frau Rodde, Frau Henze, Herr Hauff, Herr Hinz und Herr Wohlers teilen auf Nachfragen von Herrn Jordan, Frau Jakob, Herrn Ramlow, Frau Zickendraht, Herrn Kamp und Herrn Dassow folgendes mit:

 

- Bei Gefahr im Verzug dürfen sofort Fällungen durchgeführt werden. Zur Beweissicherung ist es jedoch angeraten, Fotos zu machen bzw. eine Dokumentation vorzunehmen. Der private Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass andere Menschen nicht zu Schaden kommen.

- Es ist zunehmend mit Schwierigkeiten verbunden, den Ausgleich für Fällmaßnahmen aus Platzgründen vor Ort z.B. in Wilhelmsburg zu realisieren.

- Bei Bestandspflegemaßnahmen könne grundsätzlich kein Ersatz gefordert werden.

- Nach der Baumschutzverordnung erfolge eine Bewertung nicht nach Biomasse. Auch in der überarbeiteten Fassung sei dies nicht vorgesehen.

- Der Wertausgleich ist häufig erst Jahre später erkennbar, da sich dieser zunächst entwickeln müsse.

- Für den Fall, dass im Genehmigungsbescheid Ersatzpflanzungen gefordert werden, sind diese vom Bauherrn durchzuführen. Das ist mit dem Ersatzpflanzungsformular auch schriftlich zu bestätigen.

-Sollte nicht nachgepflanzt werden, gebe es zunächst eine Mahnung und anschließend eine Strafe nach Bußgeldkatalog.

- Da die Regionalausschüsse und der Cityausschuss einmal im Monat tagen und Fällgenehmigungen an einem Tag erfolgen und an Fristen gebunden sind, ist es nicht möglich die betreffenden Ausschüsse vorab zu informieren. Zumal es sich hier um hoheitliche Aufgaben der Verwaltung handelt, bei denen es keinen Ermessensspielraum gibt, der politisch zu entscheiden ist. Die Ausschüsse können die Listen daher nur zur Kenntnis nehmen.

- Die Verkehrssicherungspflicht liege bei der Stadt, daher werden Bäume (z.B. Pappeln) so geschnitten, dass davon keine Gefahr mehr ausgehe. Laien können mögliche Gefahren nicht richtig einschätzen.

- Bei Fällungen auf Privatgrund wird der Ausgleich an Ort und Stelle geschaffen.

- Obstgehölze sind nach der Baumschutzverordnung nicht geschützt, wenn diese gewerblich genutzt werden (Altes Land), nicht so Zierobstgehölze. Obstbäume als Ersatzpflanzungen werden nicht genehmigt.

- Aus Platzmangel ist eine Realisierung von Ersatzpflanzungen nicht immer ortsnah möglich. Das Senatsvorhaben „Hamburgs Grün erhalten" werde derzeit ausgestaltet. Mit Ergebnissen wäre erst in ein paar Monaten zu rechnen.

- Ortstermine finden nicht bei jedem Vorhaben statt, z.B. bei der Baumpflege. Ob ein Ortstermin erfolgt, hänge von der Art des Antrags ab.

 

Herr Muja fasst zusammen, dass der Zeitpunkt der Information überprüft und in den Baumfälllisten Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert werden sollten.

Ö 4

Bauprogramm Grün (Die Verwaltung trägt vor.)

Herr Hauff führt in die Thematik ein und erläutert wesentliche Maßnahmen des Bauprogramms und deren jeweilige Projektstände (Planungsphase, Bauausführung, Nachbetreuung). Im Vergleich zur letzten Präsentation am 28.11.2019 war es nötig einige Projekte zeitlich nach hinten zu verschieben (personelle Ressourcen, Corona-Pandemie).

 

Herr Hinz gibt zu bedenken, dass man wahrscheinlich auf eine vorläufige Haushaltsführung zusteuere und daher ab 2021 Neuverträge nicht abgeschlossen werden können. Zwangsläufig werden sich dann  Maßnahmen nach hinten verschieben.

Er teilt auf Nachfrage von Frau Jakob mit, dass das Bismarck-Denkmal Bestandteil der Grünanlage Alter Elbpark und Teil des Bauprogramms ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Jakob zur Beiratsempfehlung „22-0517 Beschluss zum Antrag zur Aufstellung von Baumbänken auf dem Hansaplatz als Testlauf - Quartiersbeirat St. Georg"  und der Antwort der Verwaltung zum nicht tragfähigen Untergrund, teilen Frau Henze und Herr Muja mit, dass dieses Thema im Cityausschuss verortet ist.

 

Herr Ramlow führt aus, dass die Algenbeseitigung im Öjendorfer See erfolgreich gewesen sei. Diese Maßnahme solle jedoch regelmäßig wiederholt werden. Zudem solle auch geprüft werden, ob der See nicht ausgebaggert werden könne, um der massiven Algenbildung vorzubeugen.

 

Herr Hauff teilt auf Nachfrage von Herrn Ramlow mit, dass keine Radfahrstraße über den Schiffbeker Friedhof geplant ist. Ein Gespräch mit der Friedhofsverwaltung war sehr erfolgreich, was die Wegeverbindung anbelangt. Die zur Verfügung gestellten Fördergelder werden gänzlich für die Landschaftsachse Horner Geest ausgegeben. Geplant sind bestandsorientierte Maßnahmen durchzuführen, wie die Erneuerung vorhandener Wege oder die Aufwertung der Eingangssituation.

 

Auf Nachfrage von Frau Jakob informiert Herr Hauff darüber, dass der Öjendorfer Park Bestandteil des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!" und des Förderprogramms „Modellvorhaben Biologische Vielfalt" ist. Eine Entschlammung des Sees könne hierüber jedoch nicht finanziert werden.

 

Frau Zickendraht schlägt vor, dass Thema Gewässer in einer Sitzung zu einem Schwerpunktthema zu machen.

 

Auf Nachfrage von Frau Zickendraht führt Herr Hauff aus, dass Kunststoffbeläge bei Abgängigkeit zu 100% abgetragen und ordnungsgemäß entsorgt werde.

 

Frau Henze informiert auf Nachfrage von Herrn Kamp über die Dacherneuerung der Eisbahn.

 

Um die Maßnahmenliste für die Zukunft übersichtlicher zu gestalten, werden mehrere Varianten erörtert (Kennziffer, PSP-Element oder ggf. Drucksachen-Nr.). Herr Muja regt an, zunächst eine Kennziffer für jede Maßnahme zu verwenden. Diese Variante könne dann zu gegebener Zeit auf Praktikabilität überprüft werden.

Ö 5

Modellvorhaben Biologische Vielfalt (Die Verwaltung trägt vor.)

Frau Henze trägt vor und teilt mit, dass nicht alle Vorschläge förderfähig sind, sondern nur Maßnahmen, die die Artenvielfalt steigern und Maßnahmen zur Umweltbildung. In diesem Sinne wurde von einem Planungsbüro die Projektskizze überarbeitet. In der nächsten Woche sei ein Termin anberaumt, an dem die neue Projektskizze thematisiert werde. Es ist vorgesehen, diese ggf. bereits im nächsten Ausschuss zu erörtern.

 

Frau Jakob schlägt vor, in die Betrachtung auch das Straßenbegleitgrün oder die Feuerwehrüberfahrflächen einzubeziehen.

 

Frau Henze führt aus, dass nicht sämtliche Maßnahmen förderfähig sind. Es müssen innovative Maßnahmen sein, Maßnahmen, die es bereits gebe, sind es nicht.

 

Herr Hauff teilt ergänzend mit, dass die bisher erarbeitete Projektskizze zum Förderprogramm Biologische Vielfalt auf 3 Säulen ruhe, und zwar Wasser-, Nahrung- sowie Park-, Wald- und Wiesenlandschaften.

Ö 6

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 7

Vorlagen / Mitteilungen

Es liegen keine Vorlagen oder Mitteilungen vor.

Ö 8

Verschiedenes

Ö 8.1

Themen für die nächsten Sitzungen

Frau Jakob schlägt vor, dass sich die Fachsprecherinnen und Fachsprecher zu Planten un Blomen austauschen sollten. Es sollte zudem geprüft werden, wo das Thema "Umweltschutz" angedockt werde.

 

Herr Ramlow regt an, dass sich zum Thema "Umweltschutz" und dessen Zuordnung die Sprecherinnen bzw. Sprecher mit der Verwaltung austauschen sollten, auch was generell eine Themensammlung anbelangt.

 

Herr Muja schließt sich Herrn Ramlow an. Dies könne auch auf kurzem Wege geschehen.

 

Herr Hinz und Frau Henze geben zu bedenken, dass hier Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachämtern hinzugezogen werden müssten.

 

Frau Zickendraht regt an, Planten un Blomen generell zum Schwerpunkt einer Sitzung zu machen.

 

Frau Jakob macht deutlich, dass die alleinige Zuständigkeit hier im Bezirk liegen sollte, d.h. auch was die Gebäude und Finanzierung (Verwaltungsvermögen) anbelange.