Protokoll
Sitzung des Bauausschusses vom 13.03.2019

Ö 1

Begrüßung und öffentliche Fragestunde

Von der öffentlichen Fragestunde wird kein Gebrauch gemacht.

 

Anschließend eröffnet Herr Stietz-Leipnitz die Sitzung des Bauausschusses.

 

Ö 2 - 21-5118

Eingabe zur Bebauung Fitgerweg 9

Herr Stietz-Leipnitz erklärt, dass die vorliegende Eingabe die Ausschussmitglieder erst heute erreicht habe. Eine inhaltliche Vorbereitung sei deshalb nicht möglich gewesen.

 

Die Petentin erläutert anschließend ausführlich ihre Eingabe zur Bebauung am Fitgerweg 9 und verteilt einige Unterlagen und Fotos zur Verdeutlichung der Problemlage. Nach ihrer Beobachtung gebe es im näheren Umfeld ihres Grundstückes genügend Beispiele für eine Hinterhausbebauung. Sie kündigt an, die Sachlage notfalls auch juristisch überprüfen zu lassen.

 

Frau Esselmann geht anschließend auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes, hier insbesondere auf die bebaubaren und nicht bebaubaren Flächen ein. Ihr sei kein Fall bekannt, wo in der näheren Umgebung nach Feststellung des Bebauungsplanes größer gebaut wurde. Eine Befreiung sei deshalb nicht möglich, da sonst die Grundzüge der Planung verletzt würden.

 

Herr Hoitz betont, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden. Es gebe hier nach seiner Auffassung keinen Grund, davon abzuweichen.

 

Herr Dr. Osterburg bedauert, dass die Eingabe erst heute vorgelegt worden sei. Auch er habe sich deshalb nicht ausreichend vorbereiten können. Er könne zwar nachvollziehen, dass hier zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden solle. Seine Fraktion unterstütze dies ausdrücklich. Hier müsse jedoch zunächst eine eingehende Überprüfung erfolgen. Er schlage deshalb vor, die Angelegenheit im Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Wilhelmsburg zu behandeln.

 

Herr Sträter unterstützt diesen Vorschlag.

 

Auf Nachfrage von Frau Neitmann antwortet Frau Esselmann, dass ihr nicht bekannt sei, ob hier Regenwasserkanäle vorhanden sind oder ob eine Versickerung auf den Grundstücken erfolge.

 

Die Petentin ergänzt, dass ihr Grundstück an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sei.