Zweckbeschreibungen und Haushalt 2019
1.Zweckbeschreibungen und der Haushaltsvorschlag für 2019
Siehe Anlagen.
2.Ab Haushaltsjahr 2019 Deckungsfähigkeit bis zur Höhe von 20% der Zuwendungssumme über alle Positionen
Nachfolgende Formulierung soll ab 2019 in die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides aufgenommen werden:
„Neben der uneingeschränkten Deckungsfähigkeit der Sachkosten und Honorarmittel gilt über die Gesamtzuwendung (also einschl. der Personalkosten) eine Deckungsfähigkeit bis zur Höhe von 20% der Gesamtzuwendung. Die Inanspruchnahme ist mit dem Verwendungsnachweis zu begründen. Inanspruchnahmen, die die 20% Grenze überschreiten könne beim JHA beantragt werden“
3.Qualifikationsanforderungen für Stellenbesetzungen im Rahmen einer Förderung aus der Rz KJ / JSA
Nachfolgende Formulierung soll ab 2019 in die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides aufgenommen werden:
„In der Zweckbeschreibung ausgewiesene Personalstellen müssen im Grundsatz mit Fachkräften besetz werden, die die im Stellenplan beschriebene Qualifikation nachweisen können. Soweit es nach zweimaligem Ausschreibungsversuch nicht gelingt, vorgabegemäß zu besetzen, kann nach Zustimmung des Bezirksamtes von diesem Grundsatz abgewichen werden.“
Diese Lösung gibt Raum, um im Einzelfall auch andere Qualifikationen als Erzieherinnen und Sozialpädagogen zu definieren. Qualifikationsvorschläge können durch die Träger im Rahmen des Zweckbeschreibungsverfahrens eingebracht und verhandelt werden.
Um Beschlussfassung über die Punkte 1 bis 3 wird gebeten.