Fragesteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Roland Hoitz
Im Herbst vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das städtische Wohnungsunternehmen Saga die neu erstellten 58 Wohnungen am Niedergeorgswerder Deich nur an Menschen vergeben wollte, die über kein Auto verfügen. Dies hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und die Saga musste, da die Vergabe rechtlich mehr als zweifelhaft erschien, die Vermarktung der Wohnungen, die ursprünglich am 16.02.2026 an die neuen Mieter übergeben werden sollten, stoppen.
Seither ruht der See still und es scheint sich auch bis zum 01. März 2026 nichts in der Anlage getan zu haben.
Außerdem ließen die Antworten auf die Anfrage 23-1257 vom 17.12.2025 Fragen offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Stellen:
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Sind inzwischen Mietverträge für die 58 geförderten Wohnungen geschlossen worden? Wenn ja, wann beginnt der Bezug der Wohnungen? Wenn nein, warum nicht?
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Sofern Mietverträge geschlossen wurden, gibt es dort weiterhin einen Passus der den Besitz eines Fahrzeuges ausschließt? Wenn ja, wie lautet dieser Passus? Wenn nein, wie kommt diese Entscheidung zustande?
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Wie viele der auf dem Grundstück herzustellenden 120 Fahrradabstellplätze werden als Stellplätze für Lastenfahrräder sowie Fahrradanhänger ausgewiesen und wo befinden sich diese auf dem Grundstück?
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Da der Antragsteller für das Vorhaben die Verwaltung im Rahmen des Antragsverfahrens nicht darüber informiert hat, dass er beabsichtigt, die Vergabe der Wohnungen an Bedingungen, die außerhalb der Regularien der finanzierenden Bank (IFB) liegen, zu knüpfen, wie hat die Investition- und Förderbank (IFB) auf die Regulierung im Nachhinein reagiert? Wurden Zuschüsse gestrichen?
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Auf der Internetseite der Saga-Unternehmensgruppe wird das Vorhaben zur Vermietung angeboten. Es finden sich keine Hinweise auf die Bedingung, dass die zukünftigen Mieter über kein Fahrzeug verfügen dürfen (Stand 26.02.2026). Hat die Saga die Vergabekriterien diesbezüglich geändert?
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Wie der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU 23-2341 in der Hamburgischen Bürgerschaft zu entnehmen ist, hat die Saga im Kaufvertrag mit der Stadt die Verpflichtung übernommen, die „Vorgaben des Mietungskonzepts „Autoarmes Wohnen im Quartier am Niedergeorgswerder Deich in Hamburg-Wilhelmsburg“ umzusetzen. Um welche konkreten Verpflichtungen handelt es sich dabei und was unterscheidet diese von den Auflagen für andere Wohnungsbauvorhaben?
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Die Verhandlungen der Stadt mit der Saga haben zur Konsequenz gehabt, dass im Rahmen dieses Neubauvorhabens ein „innovatives und umweltfreundliches Mobilitätskonzept“ umgesetzt werden muss. Welche Punkte beinhaltet dieses Konzept, wer hat dies geprüft und als ausreichend befunden und was macht das Konzept innovativ und umweltfreundlich?
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Welche Maßnahmen aus dem innovativen Konzept wurden wo und in welcher Anzahl auf dem oder außerhalb des Grundstücks nachgewiesen?
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Was hat die angekündigte rechtliche Prüfung der gekoppelten Vergabe der Wohnungen an den Verzicht auf einen eigenen Pkw ergeben?
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Welche Schlüsse haben die IBA und die Saga aus den Ergebnissen zu 9. geschlossen und welche Konsequenzen wird dies auch für andere Vorhaben haben?
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Welche Kosten in welcher kalkulatorischen Höhe wurden durch die Schaffung von Wohnungen anstelle der Tiefgaragen-Stellplätze, wie aus der o.g. Antwort des Senats hervorgeht, gespart? Und um wie viele Wohnungen handelt es sich konkret?