23-1257

Zwangsbeglückung der Mieter durch die Saga | Autofreies Wohnen durch die Hintertür? (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerin und Fragesteller: rn Frommann

Vor rund einem Jahr haben die Saga Unternehmensgruppe, der Bezirksamtsleiter und die IBA Hamburg GmbH die Grundsteinlegung für 58 öffentlich geförderte Wohnungen im neuen Quartier „Kirchenwiese“ durchgeführt.

hrend in der Pressemitteilung der Saga vom gleichen Tag über allerlei Selbstverständliches schwadroniert wurde, finden sich in der Verlautbarung weder Angaben zu einem möglichen Projekt „Autofreies Wohnen“, noch auf die geringe Stellplatzanzahl von 4 Stück für die Wohnungen und das angeschlossene Gewerbe. Stattdessen wird über die „Landschaftsfinger“ im Quartier, als auch darüber, dass jede Wohnung über Terrasse und Balkon verfüge, berichtet.

Mit Start der Vergabe der Wohnungen, die laut Verlautbarungen zum 16.02.2026 bezugsfertig sein sollen, ist nunmehr bekannt geworden, dass die Wohnungen nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden sollen, die nicht im Besitz von Pkws sind und sich (miet-)vertraglich verpflichten sollen, kein Fahrzeug zu halten oder fest zu nutzen.

Auch eine Reduktion des Individualverkehrs in geeigneten Bereichen sicherlich sinnvoll erscheint auf freiwilliger Basis so erscheint diese Maßnahme an diesem Standort weder machbar noch rechtlich durchdacht zu sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wann wurde die Baugenehmigung für das Vorhaben Niedergeorgswerder Deich 81 mit den 58 Wohneinheiten erteilt?
  2. Welcher bezirkliche Bauausschuss wurde mit dem Bauantrag befasst und mit welchem Ergebnis in welcher Sitzung?
  3. Wie viele der Wohnungen sind barrierefrei zu erstellen, wie viele als rollstuhlgerechte Wohnungen?
  4. Welche Auflagen wurden dem Antragsteller mit der Baugenehmigung erteilt?
  5. Wie viele Fahrradabstellplätze hat der Antragsteller (aufgeteilt nach Lage und Art der Fahrradabstellplätze) auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen? Wie viele weist er gemäß seiner Planung und der erteilten Genehmigung nach?
  6. Hat der Antragsteller die Verwaltung im Rahmen des Antragsverfahrens informiert, dass er beabsichtigt, die Vergabe der Wohnungen an Bedingungen, die außerhalb der Regularien der finanzierenden Bank (IFB) liegen, zu knüpfen? Wenn ja, wie und mit welchem Ergebnis?
  7. Hat die Saga Unternehmensgruppe oder von ihr beauftragte Dienstleister vor der Beschlussfassung zu dem nunmehr genehmigten Antrag einen Antrag eingereicht, der mehr Stellplätze berücksichtigt hat? Wenn ja, was ist damit geschehen?
  8. Gab es Hinweise seitens der Verwaltung die geringe Anzahl an Stellplätzen zu vergrößern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Lokalisation Beta
Niedergeorgswerder Deich

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