22-1943

Zusatzantrag CDU zum Antrag 22-1904 SPD betr. Wann kommt das Kombibad Süderelbe?

Antrag

Letzte Beratung: 30.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.1

Sachverhalt

Der Bedarf für ein modernes Kombibad im Raum Süderelbe ist seit Jahren bekannt und vom Bezirk Harburg wiederholt bekräftigt worden. Er ergibt sich insbesondere aus dem erheblichen Bevölkerungswachstum in Neugraben-Fischbek: Im Neubaugebiet Fischbeker Reethen entstehen rund 2.700 Wohneinheiten; in den bereits entstandenen Neubaugebieten Vogelkamp Neugraben und Fischbeker Heidbrook jeweils rund 1.200 Wohneinheiten. Damit entstehen in diesen drei Quartieren insgesamt rund 5.100 neue Wohneinheiten.

Der Bezirk Harburg, Schulen, Vereine und die Bevölkerung benötigen zusätzliche, wohnortnahe und dauerhaft ausreichende Wasserflächen. Der Bebauungsplan NF 67 schafft hierfür die planungsrechtliche Grundlage. Eine frühere Machbarkeitsuntersuchung hat zudem bereits einen Standort im Bereich Fischbeker Reethen als geeignete Option benannt.

Die zwischen dem Bezirksamt Harburg und der Gemeinde Neu Wulmstorf vereinbarte Zusammenarbeit soll fortgeführt werden. Dass Neu Wulmstorf nach der Sanierung seines bestehenden Bades mittelfristig keinen unmittelbaren Ersatzbedarf sieht, darf jedoch weder die Hamburger Planung noch die Sicherung eines geeigneten Grundstücks oder die Vorbereitung der Finanzierung verzögern. Hamburg muss das Vorhaben im eigenen Interesse federführend vorantreiben und eine spätere Beteiligung Neu Wulmstorfs offenhalten.

Die jüngste Senatsantwort verweist erneut auf eine gemeinsame konkrete Bedarfsprüfung durch Bäderland Hamburg GmbH und die zuständige Fachbehörde. Angesichts der bekannten Bedarfslage darf eine erneute Prüfung nicht zu einem weiteren Aufschub führen. Sie muss zeitlich befristet sein und unmittelbar in konkrete Entscheidungen und Umsetzungsschritte münden.

Bereits im November letzten Jahres hat die CDU Fraktion einen Antrag eingebracht in dem im Stadtentwicklungsausschuss der aktuelle Stand abgefragt wurde. Dazu gibt es bisher keine Reaktion. Insofern fordern wir aufgrund der neuen Umstände wie folgt:

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten,

  1. mitzuteilen, seit wann der Bezirk davon Kenntnis hat, dass das Schwimmbad in Neu Wulmstorf soweit saniert wurde, dass die Gemeinde aktuell keinen Bedarf an einem gemeinsamen Kombibad hat und wann die letzten Gespräche stattgefunden haben,
  2. sich gegenüber der zuständigen Behörde (BUKEA) und der Bäderland Hamburg GmbH dafür einzusetzen, dass unverzüglich die Planungen für ein Kombibad Süderelbe im Bereich Fischbeker Reethen aufgenommen werden.
  3. darauf hinzuwirken, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans NF 67 unverzüglich ein geeignetes und ausreichend großes Grundstück für die Errichtung eines Kombibades gesichert wird. Die konkrete Fläche, ihre Größe, die planungsrechtliche Sicherung sind dem Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen.
  4. die BUKEA als zuständige Fachbehörde und die Bäderland Hamburg GmbH aufzufordern, dem Stadtentwicklungsausschuss innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung schriftlich und mündlich zu berichten über:
    • den aktuellen Projektstand,
    • die bisherigen Ergebnisse der Gespräche mit dem Bezirksamt Harburg, der Gemeinde Neu Wulmstorf und Bäderland,
    • den Stand des Letter of Intent sowie die daraus folgenden nächsten Schritte,
    • die Gründe, den Auftrag, Umfang, Zeitplan und die Kosten für eine erneute Bedarfsanalyse, derer sich die zuständige Fachbehörde – laut Antwort auf die SKA 23/4263 – „offen“ zeigt,
    • die Abgrenzung dieser Prüfung gegenüber bereits vorliegenden Untersuchungen bzw der Machbarkeitsstudie,
    • die daraus folgenden konkreten Planungs-, Grundstücks- und Finanzierungsschritte,
    • einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Realisierung des Kombibades.

5. sich dafür einzusetzen, dass parallel zur Prüfung eine Vorplanung einschließlich eines Raum- und Funktionsprogramms, einer ersten Kosten- und Terminplanung sowie einer Prüfung möglicher Bauherrschafts- und Betriebsmodelle (ÖPP) erstellt wird.

  1. darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen Mittel für Planung und Realisierung des Kombibades rechtzeitig in den zuständigen Haushalten und Wirtschaftsplänen berücksichtigt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss ist über die hierfür vorgesehenen Finanzierungswege und die jeweiligen Zuständigkeiten zu unterrichten.
  2. die Gespräche mit der Gemeinde Neu Wulmstorf über eine spätere Beteiligung an Finanzierung, Betrieb oder Wasserzeiten fortzuführen. Die Hamburger Planungen und Entscheidungen sind unabhängig von einer zeitgleichen Beteiligung Neu Wulmstorfs voranzutreiben.
  3. die BUKEA zu bitten, zeitnah ein Ausschreibungsverfahren für die Erstellung von Entwurfsplanungen einzuleiten, so dass mit Erreichen der Hochbaureife 2028 auch mit dem Bau des Kombibades begonnen werden kann. Hierbei ist die vorzeitige Inbetriebnahme des Freibades einzuplanen. Ebenso ist die Versorgung des Kombibades bei der Auslegung des Nahwärmenetzes und der Erzeugung zu berücksichtigen.

Hamburg, am 25.06.2026

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fischbeker Reethen Neugraben - Fischbek Neu Wulmstorf

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