Zusatzantrag CDU zum Antrag 22-1904 SPD betr. Wann kommt das Kombibad Süderelbe?
Letzte Beratung: 30.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.1
Der Bedarf für ein modernes Kombibad im Raum Süderelbe ist seit Jahren bekannt und vom Bezirk Harburg wiederholt bekräftigt worden. Er ergibt sich insbesondere aus dem erheblichen Bevölkerungswachstum in Neugraben-Fischbek: Im Neubaugebiet Fischbeker Reethen entstehen rund 2.700 Wohneinheiten; in den bereits entstandenen Neubaugebieten Vogelkamp Neugraben und Fischbeker Heidbrook jeweils rund 1.200 Wohneinheiten. Damit entstehen in diesen drei Quartieren insgesamt rund 5.100 neue Wohneinheiten.
Der Bezirk Harburg, Schulen, Vereine und die Bevölkerung benötigen zusätzliche, wohnortnahe und dauerhaft ausreichende Wasserflächen. Der Bebauungsplan NF 67 schafft hierfür die planungsrechtliche Grundlage. Eine frühere Machbarkeitsuntersuchung hat zudem bereits einen Standort im Bereich Fischbeker Reethen als geeignete Option benannt.
Die zwischen dem Bezirksamt Harburg und der Gemeinde Neu Wulmstorf vereinbarte Zusammenarbeit soll fortgeführt werden. Dass Neu Wulmstorf nach der Sanierung seines bestehenden Bades mittelfristig keinen unmittelbaren Ersatzbedarf sieht, darf jedoch weder die Hamburger Planung noch die Sicherung eines geeigneten Grundstücks oder die Vorbereitung der Finanzierung verzögern. Hamburg muss das Vorhaben im eigenen Interesse federführend vorantreiben und eine spätere Beteiligung Neu Wulmstorfs offenhalten.
Die jüngste Senatsantwort verweist erneut auf eine gemeinsame konkrete Bedarfsprüfung durch Bäderland Hamburg GmbH und die zuständige Fachbehörde. Angesichts der bekannten Bedarfslage darf eine erneute Prüfung nicht zu einem weiteren Aufschub führen. Sie muss zeitlich befristet sein und unmittelbar in konkrete Entscheidungen und Umsetzungsschritte münden.
Bereits im November letzten Jahres hat die CDU Fraktion einen Antrag eingebracht in dem im Stadtentwicklungsausschuss der aktuelle Stand abgefragt wurde. Dazu gibt es bisher keine Reaktion. Insofern fordern wir aufgrund der neuen Umstände wie folgt:
Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten,
5. sich dafür einzusetzen, dass parallel zur Prüfung eine Vorplanung einschließlich eines Raum- und Funktionsprogramms, einer ersten Kosten- und Terminplanung sowie einer Prüfung möglicher Bauherrschafts- und Betriebsmodelle (ÖPP) erstellt wird.
Hamburg, am 25.06.2026
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