Zusätzliche Mittel für Personalkosten durch TV-L Tarifabschluss
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag Drs. Nr. 22-2687 einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 24.03.2022 bestätigt.
Die im Tarifvertrag der Länder (TV-L) zusammengeschlossenen Tarifvertragsparteien haben sich Ende November 2021 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag gilt vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023. Neben einer Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 wurde auch eine sog. Corona-Sonderzahlung vereinbart. Auf Basis der beantragten Personalmittel für 2022 im Bereich von der freien OKJA, FamFö und SAJF von ca. 4.600.000 € und dementsprechend zwischen 60-70 VZÄ in den Angeboten der freien Träger im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg Mitte ist hierbei für die freien Träger mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 130.000 € für den Bezirk Hamburg Mitte zu rechnen. Den meisten Mitarbeiter*innen der genannten Bereiche steht ein entsprechender Anspruch gegenüber ihren jeweiligen Arbeitgeber*innen zu.
Mit Schreiben vom 14.01.2022 teilt die zuständige Fachbehörde mit, dass Mittel für die im TV-L vereinbarte Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € für Vollzeitbeschäftigte, sowie anteilig für Teilzeit Beschäftigte, nicht zusätzlich in die Rahmen- bzw. Zweckzuweisung des Bezirkes gestellt werden, sondern diese aus den bestehenden Haushaltsmitteln bestritten werden müssen. Dazu zweifelt die Fachbehörde die Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L an. Dieser Zweifel ist entschieden zurück zu weisen. Tatsächlich erhalten die kommunalen Mitarbeiter*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die bei der FHH beschäftigt sind, allesamt eine Corona-Sonderzahlung. Nach § 74 Abs. 5 SGB VIII sind aber unter Berücksichtigung ihrer Eigenleistungen gleiche Grundsätze und Maßstäbe an öffentliche und freie Träger anzulegen. Werden gleichartige Maßnahmen von der freien und der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt, so sind bei der Förderung die Grund-sätze und Maßstäbe anzuwenden, die für die Finanzierung der Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe gelten (so im Übrigen auch: Zahlung nach Tarif in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Beschluss des Landesparteitags der SPD vom 20.10.2018, Bez8, URL: www.spd-hamburg.de/fileadminhamburg/user_upload/Beschlusstexte_20.10.2018_01.pdf).
Hinsichtlich der Arbeit in den Einrichtungen der OKJA/Familienförderung (Famfö)/Jugendsozialarbeit (JSA) und den SAJF-Projekten in der Corona-Pandemie ist dies geradezu eine Ohrfeige für das Engagement der Beschäftigten unter schwierigen Rahmenbedingungen, wie mangelhafter technischer Ausstattung und unzureichender Personalstruktur.
Die Fachkräfte aus den vorgenannten Einrichtungen haben ihr Bestmöglichstes getan, trotz Lockdowns, nachfolgender Teilöffnung, Kontaktbeschränkungen sowie eigenen gesundheitlichen Risiken weiterhin für ihre Nutzer*innen erreichbar zu sein und bedarfsorientierte Angebote zu initiieren. Dies bestätigen u.a. die aktuellen Ergebnisse des Forschungstransferprojektes der HAW Hamburg zu Auswirkungen der Pandemie auf die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg (URL: https://reposit.haw-hamburg.de/handle/20.500.12738/12125). Die Kompetenz, bedarfsgerecht auf sich verändernde Lebenslagen zu reagieren, haben die Mitarbeitenden gerade in den Monaten nach Beginn der Pandemie im März 2020 deutlich bewiesen und beweisen es nach bald zwei Jahren „Corona-Zeiten“ nach wie vor.
Von politischer und behördlicher Seite wird immer wieder dieses große Engagement der Fachkräfte für ihre Adressat*innen betont. Es kann jedoch nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben! Ebenfalls sind Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L keine Beschäftigten zweiter Klasse! Auch sie haben Anspruch auf alle tarifvertraglichen Leistungen.
Der JHA Hamburg-Mitte möge beschließen:
1. Corona-Zahlungen nach dem Tarifabschluss des TV-L sind vollumfänglich zuwendungsfähig, soweit die Träger der freien Jugendhilfe vergleichbare Maßstäbe anlegen, wie der öffentliche Träger der
Jugendhilfe;
2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss mitzuteilen, welche Stellen bei welchen Trägern in welchem Umfang im Bereich der OKJA/ FamFö / JSA und SAJF zum maßgeblichen Zeitpunkt besetzt sind. Diese Daten sind nebst dem hieraus zu ermittelten Mehrbedarf auch der Fachbehörde anzuzeigen.
3. Die Fachbehörde wird gebeten, kurzfristig den durch die Tarifvereinbarung zum TV-L entstehenden Personalkostenmehrbedarf, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs für die sog. Corona-Sonderzahlungen zusätzlich in die Rahmen- und Zweckzuweisung einzustellen.
4. Die Fachbehörde wird gebeten, ihre Antwort über die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte an den Jugendhilfeausschuss zu erteilen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt mit Schreiben vom 07.04.2022 zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Siehe Drs. 22/7158.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.