Zusätzliche Mittel für Belange der politischen Teilhabe, Inklusion und Öffentlichkeitsarbeit (Bürgerschaftsbeschluss 21/15372)
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 3.10
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 11.12.2018 den Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion Drs. Nr. 21/15372 „Bezirke im Dialog - Politische Teilhabe vor Ort stärken“ mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion beschlossen. Der Antrag ist in der Parlamentsdatenbank der Bürgerschaft unter http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/64809/haushaltsplan_entwurf_2019_2020_einzelplaene_1_2_1_8_bezirke_im_dialog_politische_teilhabe_vor_ort_staerken.pdf abrufbar.
Der Beschluss betrifft die Mittel des Vorsitzenden der Bezirksversammlung und die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung.
Gemäß des Beschlusses können (zusätzlich) Mittel bis zu 20.000 € abgerufen werden, wenn die vorhandenen Ermächtigungen inklusive der Ermächtigungsüberträge des Vorjahres verbraucht bzw. konkret verplant sind. In diesem Fall ist dann ein Antrag an die Finanzbehörde über das Bezirksamt zu stellen. Zu beachten ist, dass mindestens die Hälfte der zusätzlichen Ermächtigungen für Belange der Inklusion, zum Abbau von Barrieren, zur politischen Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedarfen oder für die niedrigschwellige Angebote zur Teilhabe von Menschen im Bezirk verwendet wird.
Aktueller Mittelstand
Bei den Mitteln der „Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksversammlung“ stehen 3.736,26 € zur freien Verfügung. Die verplanten 30.000 € für die Umsetzung des Beschlusses Drs. Nr. 21-4888 „Postwurfsendung anlässlich der Wahlen zur Bezirksversammlung“ sind bereits abgezogen.
Bei den Mitteln des Vorsitzenden stehen nach Ermächtigungsübertrag noch 9.759,14 € bereit.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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