Zusätzliche Beleuchtung an der U2 Station Rauhes Haus
Letzte Beratung: 15.01.2019 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde / Rothenburgsort Ö 4.2
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.06.2017 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3347 einstimmig -bei Abwesenheit der AfD-Fraktion- zugestimmt.
Die Bezirksversammlung hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 22.06.2017 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort damit bestätigt.
In letzter Zeit sind vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern wegen der Beleuchtung an der U2 Station Rauhes Haus in Hamm vorgetragen worden.
An der Haltestelle, Ausgang Richtung Hammer Berg, befindet sich ein sanierter Gehweg, welcher von der U-Bahnstation kommend über einen Hang direkt zum Horner Weg führt. Am Fuße der Steigung befindet sich lediglich eine Laterne, die nur einen Teil des Weges ausleuchtet, der den Hang hinaufführt. Erst am Ende des Weges, fast am Horner Weg, befindet sich die nächste Laterne. Vor allem zur dunklen Tageszeit stellt dies für viele Nutzerinnen und Nutzer des Gehweges ein Problem dar. Der Ausgang Morathstieg ist hingegen auf der gesamten Länge des Weges zum Horner Weg gut ausgeleuchtet.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort beschließen:
1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Be-leuchtungssituation überprüft wird und dem Regionalausschuss mitzuteilen, ob das zusätzliche Aufstellen von Laternen zu einer Verbesserung der Ausleuchtung führt.
2. Das Bezirksamt möge im Zuge der Mitteilung die Kosten für die zusätzliche/n Laterne/n beziffern.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation teilt zu dem Beschuss folgendes mit:
Zu 1.:
Es wird davon ausgegangen, dass sich der Beschluss auf den Fußweg bezieht, der über das Flurstück 1877 führt.
Grün- und Erholungsanlagen werden aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nur bei beispielsweise hoch frequentierten Wegen zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen gemacht, bei denen keine beleuchteten Wegealternativen zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung, ob das Wegestück beleuchtet wird, liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer schlägt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte vor, das zu beleuchtende Wegestück in die Prioritätenliste für das Grünwegeprogramm 2018 aufnehmen zu lassen.
Zu 2.:
Für das Bezirksamt Hamburg-Mitte entstehen keine Kosten für die zusätzliche Beleuchtung, da diese gegebenenfalls aus dem Haushalt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation finanziert wird.
Das Bezirksamt teilt ergänzend mit:
Der Vorschlag vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wurde bereits an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes, mit der Bitte entsprechend zu verfahren, weitergeleitet.
Nachtrag:
Das Bezirksamt hat die gewünschte Beleuchtung in der o. g. Grünanlage im Frühjahr 2018 bei der BUE angemeldet. Diese hat den Antrag aber abgelehnt, da sich in unmittelbarer Nähe beleuchtete öffentliche Wege befinden (z. B. parallel zum U-Bahngebäude), deren Nutzung nur einen unwesentlichen und zumutbaren Umweg bedeuten. Die Maßnahme hat somit keine Priorität.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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