Zurückweisung des Bürgerbegehrens "St. Pauli erhalten, Gentrifizierung eindämmen"
Am 03.12.2019 ist beim Bezirksamt Hamburg-Mitte das Bürgerbegehren „"St. Pauli erhalten, Gentrifizierung eindämmen - für eine gemeinwohlverträgliche Stadtentwicklung auf St. Pauli" angezeigt worden. Das Bürgerbegehren hat folgenden Text:
„Sind Sie dafür, dass
(1.) ein Bebauungsplan für St. Pauli Nord aufgestellt wird (eingegrenzt im Westen durch Bernstorffstraße, Stresemannstraße, westliche Grundstücksgrenze Fleischgroßmarkt an der Sternstraße, im Norden durch Eisenbahnstraße ‚Verbindungsbahn‘, im Osten durch Holstenwall, im Süden durch Ludwig-Erhard-Straße/Millerntorplatz/Simon-von-Utrecht-Straße - sämtliche Flächen innerhalb des Bezirks Hamburg Mitte -), und
(2.) das o.g. Planungsgebiet von St. Pauli Nord für die Zeit des Planungsprozesses über eine Veränderungssperre abgesichert wird (§ 15 BauGB) sowie
(3.) St. Pauli Nord vor Baugenehmigungen wie z.B. ‚Paulihaus‘ Neuer Pferdemarkt 34/35 über die Veränderungssperre unmittelbar geschützt wird und
(4.) sollte eine der o.g. Forderungen unzulässig sein, die restlichen Forderungen umgesetzt werden?“
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat den Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative mit Schreiben vom 05.12.2019 die Anzeige des Bürgerbegehrens bestätigt.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat mit Bescheid vom 09.12.2019 das Bürgerbegehren nach einer Rechtsprüfung wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch gegen die Zurückweisung einlegen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.