23-1690

Zukunft des Sonnendecks (Anfrage der CDU-Fraktion)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Roland Hoitz

Dem Betreiber des Sonnendecks an den Landungsbrücken wurde mitgeteilt, dass der bestehende Mietvertrag aufgrund einer mangelnden Standfestigkeit des Bauwerks spätestens zum Ende des Jahres 2027 beendet werden müsse.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den aktuellen baulichen Zustand des Sonnendecks beziehungsweise des darunterliegenden Parkdecks?
  2. Welche konkreten baulichen oder statischen Mängel wurden in Bezug auf die Standfestigkeit festgestellt?
  3. Liegen dem Bezirksamt Gutachten, Stellungnahmen oder sonstige fachliche Einschätzungen zur Standfestigkeit des Bauwerks vor?
  4. Wenn ja:

a) von wann stammen diese,

b) wer hat diese erstellt,

c) zu welchen wesentlichen Ergebnissen kommen diese, und

d) welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Bezirksamts?

  1. Hat das Bezirksamt dem Betreiber des Sonnendecks mitgeteilt, dass der Mietvertrag aufgrund mangelnder Standfestigkeit zum Ende des Jahres 2027 beendet werden müsse?
  2. Wenn ja:

a) wann ist diese Mitteilung erfolgt,

b) in welcher Form wurde sie übermittelt, und

c) mit welcher Begründung?

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Mietverhältnisses für das Sonnendeck? Bitte darstellen:

a) Beginn und vereinbarte Laufzeit des Mietvertrags,

b) bestehende Verlängerungsoptionen oder Kündigungsregelungen, und

c) ob bereits eine Kündigung oder eine sonstige Beendigung des Mietverhältnisses ausgesprochen wurde.

  1. Welche weiteren Planungen verfolgt das Bezirksamt für das Parkdeck beziehungsweise die betreffende Fläche nach einem möglichen Ende des Mietverhältnisses?
  2. Gibt es bereits Überlegungen zu Sanierung, Umbau, Neubau oder einer anderen Nutzung des Parkdecks beziehungsweise des Standorts? Wenn ja, bitte den jeweiligen Planungsstand darstellen.
  3. Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt bis Ende 2027 für den weiteren Betrieb des Sonnendecks? Insbesondere:

a) ob der Betrieb bis dahin uneingeschränkt fortgeführt werden kann,

b) ob Auflagen oder Einschränkungen vorgesehen sind, und

c) ob Sicherungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geplant sind.

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