Zukunft der Arbeit des Quartiersbeirats Horner Geest
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 13.11.2018 die nachfolgend aufgeführte Vorlage Drs. Nr. 21-4684 einstimmig beschlossen.
Angesichts der Vielzahl der die Horner Geest und den gesamten Stadtteil Horn betreffenden Planungen und Vorhaben, die in den kommenden Jahren anstehen, wie z.B.
- der Ausbau der U-Bahnlinie 4
- die Weitere Verdichtung des Wohnungsbaus im Rahmen des Vorhabens "Stadtraum Horner Geest – Zukunftsbild 2030" (Bürgerschafts-Drucksache 21/13680)
- die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Rahmen von "Mittemachen – Zukunftsplan Soziales Horn" (BV-Drucksache 21/3363)
- die mögliche Umgestaltung der Horner Rennbahn usw.
hält der Quartiersbeirat Horner Geest es für sinnvoll und notwendig seine Arbeit auch im Jahr 2019 fortzusetzen und bittet den Regionalausschuss und die Bezirksversammlung um entsprechende Beschlüsse, um die Unterstützung der Beiratsarbeit durch das Bezirksamt sicherzustellen und den Verfügungsfonds mindestens in der Höhe von 5.000 €, auch um die Beteiligung in den vorgenannten Projekten organisieren zu können, zur Verfügung zu stellen.
Einstimmig und ohne Enthaltungen beschlossen auf der Sitzung des Beirats am 29.10.2018
Empfehlung der Verwaltung:
Der Regionalausschuss wird gebeten zu beschließen, ob der Quartiersbeirat Horner Geest im Jahr 2019 weiter Bestand haben und aus dem Quartiersfonds gefördert werden soll.
Über die Anzahl der Sitzungen und die Fördermittel kann im Ausschuss nicht entschieden werden, da diese in Abhängigkeit der insgesamt aus dem Quartiersfonds 2019 zur Verfügung stehenden Mittel für die Beiratsarbeit stehen.
Die jeweiligen Mittelansätze und der jeweilige Sitzungsturnus pro Beirat sind unter dem Gesichtspunkt der konkreten Rahmenbedingungen (Gebietsgröße und –kulisse, inhaltliche Schwerpunkte, endogene Potenziale) im Kontext der verfügbaren Haushaltsmittel unter Würdigung der Gleichbehandlung in der Bezirksversammlung zu erörtern und entsprechend festzulegen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.