21-4331.3

Zebrastreifen auf dem Havighorster Redder herstellen

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat die nachstehende Vorlage, Drs. 21-4331.1, in seiner Sitzung am 03.07.2018 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung (BV) beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4331 einstimmig zugestimmt.

 

In Gesprächen mit Bürgern aus Mümmelmannsberg wurde ich auf eine unzureichende Situation im Kreuzungsbereich Steinbeker Hauptstraße / Havighorster Redder aufmerksam gemacht.

Die Bürger monieren den fehlenden Zebrastreifen auf dem Havighorster Redder.

Der gewünschte Zebrastreifen würde die Sicherheit der Fußngerinnen und Fußngern, den Radfahrerinnen und Radfahrern, die entlang der Steinbeker Hauptstraße gehen/fahren, sowie dem Fußverkehr, welcher die im Kreuzungsbereich liegende Bushaltestelle Havighorster Redder (West) der Buslinie 232 nutzt, erhöhen.

In einer vergleichbaren Kreuzungssituation ca. 800 Meter weiter zwischen Steinbeker Hauptstraße / Mümmelmannsberg ist ein Zebrastreifen angebracht.

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass ein Zebrastreifen im unmittelbaren Kreuzungsbereich auf dem Havighorster Redder hergestellt wird.

2. Der Regionalausschuss Billstedt wird über das Prüungsergebnis und die Herstellung der Zebrastreifen auf dem Havighorster Redder informiert.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Bestätigung des Beschlusses anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG gebeten.

 

Die Polizei, Verkehrsdirektion 51, nimmt zum o.g. Beschluss im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 42 wie folgt Stellung:

 

Der Havighorster Redder ist eine Vorfahrtsstraße, die in die ebenfalls vorfahrtsberechtigte Steinbeker Hauptstraße übergeht. Es gilt Tempo 50.

Im Bereich des Übergangs befindet sich bereits eine Querungshilfe, die das Überschreiten der Straße bei der nötigen Vorsicht und Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer gefahrlos zulässt.

Ausreichende Lücken im Fahrverkehr sind vorhanden.

Eine Zählung der Fußgängerbewegungen am 21.08.2018 in der Zeit von 07.35 und 08.35 h ergab eine Anzahl von 20 Personen, die mit unterschiedlichen Zielen den fraglichen Bereich queren wollten.

Die Zahlen sind gemäß der in Hamburg geltenden Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) bei weitem nicht ausreichend.

Eine Analyse der aktuellen Verkehrssituation ergab keine Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite.

Die Verkehrsunfalllage ist völlig unauffällig und die Ergebnisse der in den letzten Jahren im Havighorster Redder durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen entsprechen denen vergleichbarer Straßen

Hamburgs.

Der Einmündungsbereich Steinbeker Hauptstraße/Mümmelmannsberg ist hier nicht vergleichbar, da der Fußgängerüberweg nicht über die Haupt- sondern über die Nebenrichtung geführt wird.

Aufgrund der beschriebenen Umstände wird die Herstellung eines Fußgängerüberwegs abgelehnt.

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

(Hinweis: eine gesonderte Mitteilung für die BV erfolgt nicht)