Winternotprogramm 2022/23 ganztägig und für alle öffnen
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.09.2022 den nachfolgend aufgeführten Antrag der Fraktion DIE LINKE Drs. Nr. 22-3229 einstimmig - bei einer Enthaltung der AfD-Fraktion - in den Ausschuss für Sozialraumentwicklung überwiesen.
Der Ausschuss für Sozialraumentwicklung hat in seiner Sitzung am 03.11.2022 mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der AfD-Fraktion - die Empfehlung ausgesprochen, den Antrag abzulehnen.
Frühjahr und Sommer 2022 haben gezeigt, dass Hamburg in der Lage ist, notleidende Menschen sicher und kurzfristig unterzubringen. Das Engagement in der Flüchtlingskrise ermöglichte die ganztägige Unterbringung und Versorgung vieler Menschen, die in unserer Stadt Schutz und Hilfe suchten. Teilweise wurden und werden Hotels für die Unterbringung bereitgestellt. Diesen Schritt sollte die Stadt flächendeckend für alle obdachlosen Menschen gehen und eine dauerhafte Öffnung des Winternotprogramms, nach Möglichkeit in dezentralen und kleineren Einrichtungen ermöglichen.
Notwendig wären nun in den Wintermonaten eine dauerhafte Öffnung des Programms, die Aufnahme aller Obdachlosen, unabhängig von ihrer Nationalität, ein früherer Beginn des Programms sowie eine dezentrale Unterbringung in kleineren Einrichtungen oder Hotels.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte empfiehlt der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) nach § 27 Abs. 1 S. 1 BezVG:
1. dass das Winternotprogramm für alle obdachlosen Menschen ganztägig zugänglich gemacht wird.
2. dass die Unterbringung in möglichst kleinen Gruppen, z.B. in kleineren dezentralen Einrichtungen, zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos und/oder der Begrenzung von Ausbrüchen sowie zur Entlastung der Einrichtungen stattfindet.
3. sollte das Kontingent in dezentralen Einrichtungen erschöpft sein, Hotelzimmer für die Unterbringung anzumieten.
4. dass das Winternotprogramm 2022/2023 allen obdachlosen Menschen Schutz vor Erfrierung bietet. Ungeachtet der Herkunft der Hilfesuchenden muss die Niedrigschwelligkeit des Winternotprogramms gewährleistet sein.
5. Über den geplanten Stand der Unterbringung im Winternotprogramm möge der Bezirksamtsleiter der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte nach § 19 Abs. 2 S. 2 BezVG berichten.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.