22-1622

Wiederholung von Verfahrensschritten bei langwierigen Planungsverfahren (Anfrage der GRÜNE-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller*innen: Lena Zagst, Manuel Muja, Henrike Wehrkamp, Lothar Knode, Carina Sickau, Clemens Willenbrock, Karin Zickendraht, Jörg Behrschmidt, Sonja Lattwesen, Sven Dahlgaard

 

§ 3 BauGB regelt die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsverfahren. Zu zwei Zeitpunkten im Planungsverfahren bekommt die Öffentlichkeit Gelegenheit sich zu informieren und ggf. in die Verfahren einzubringen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden zu Beginn des Verfahrens allgemeine Zwecke und Ziele, Lösungsansätze und erwartete Auswirkungen erörtert. In Hamburg findet diese frühzeitige Beteiligung in der Regel im Rahmen sogenannter öffentlicher Plandiskussionen statt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen und der Möglichkeit zur Stellungnahme findet in einem deutlich fortgeschrittenerem Planungsstadium statt.

 

In vereinzelten Fällen kann es vorkommen, dass sich entsprechende Planungsverfahren auch auf Grund äußerer Umstände über lange Zeiträume erstrecken, in denen die Planungen teilweise mehrere Jahre ruhen. In solchen Fällen kann es passieren, dass entsprechend auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bereits viele Jahre zurück liegt und sich in dieser Zeit nicht nur die Zusammensetzung und Meinung der betroffenen Bevölkerung als auch äußere Umstände geändert haben. In einem konkreten Fall im Bezirk Hamburg-Mitte liegt in einem jetzt wieder aufgenommenen Verfahren diese Beteiligung bereits mehr als 14 Jahre zurück. Ziel dieser Anfrage ist daher zu klären, ob und unter welchen Umständen eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung möglich oder sogar angezeigt ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde (Behörde für Stadtteilentwicklung und Wohnen):

 

  1. Gibt es einen maximalen zeitlichen Abstand zwischen frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und nachgelagerten Verfahrensschritten (z.B. Auslegung oder Feststellung)?
  2. Ist eine Wiederholung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grund der Langwierigkeit eines Planungsverfahrens grundsätzlich möglich?
  3. Wenn ja, wie wäre eine solche Wiederholung herbeizuführen (z.B. Beschluss der Bezirksversammlung) und gibt es Vorgaben was bei einer Wiederholung zu beachten wäre und wenn ja, welche?
  4. Wenn nein, woraus ergibt sich, dass eine Wiederholung nicht möglich ist?
  5. Ab welchem zeitlichen Abstand hält der Senat eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung für angemessen?

 

 

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