23-1006

Wiederaufnahme der Planungsaufgaben für das sogenannte "Spreehafenviertel" - Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102 (Anfrage der Fraktion DIE LINKE))

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Auf der Sitzung des Stadtplanungsausschusses-Süd der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde am 18.06.2025 durch den Leiter des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung mitgeteilt, dass die Planungsaufgaben zum Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102 (WB 102), also zum sogenannten „Spreehafenviertel“ im Herbst 2023 gestoppt worden seien und nach der „Sommerpause“ wieder aufgenommen werden sollen. Der Arbeitskreis 1 würde dann, nach der Sommerpause, einberufen und seine Arbeit wieder aufnehmen.

Zum Zeitpunkt des Planungsstopps lagen die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) bereits vor, aber die Entwicklung bei den Planungsverfahren zum „Elbinselquartier“ und dem „Rathausviertel“ machten eine Priorisierung dieser Planung und weiteren Ausführung notwendig. Gründe dafür seien unter anderem, dass die Bearbeitungskapazitäten im Fachamt nicht ausreichend seien.

Das vorausgeschickt fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Mitte:

1) Zu welchem konkreten Zeitpunkt und aus welchen Gründen wurde entschieden, die Arbeit am Bebauungsplanentwurf Wilhelmsburg 102 zu stoppen.

2) Zu welchem Zeitpunkt und auf welchem Weg ist die Entscheidung zum Planungsstopp der Bezirksversammlung und der Öffentlichkeit mitgeteilt worden?

3) In welchem Planungsstadium genau befindet sich der WB 102?

4) Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Einberufung des Arbeitskreises 1 zu rechnen?

a) Sind die Stellungnahmen der TÖB bereits gesichtet?

b) Sind die Ergebnisse der Sichtungen bereits in die Vorlagen ihres damit befassten Fachamtes zur Einberufung des Arbeitskreises 1 eingearbeitet worden?

c) Welche Gremien, Ämter, Institutionen und Auftragnehmer*innen gehören zu den Mitgliedern des Arbeitskreises 1?

d) Haben sich aus den Stellungnahmen, insbesondere die der AG-Naturschutz, bereits Konsequenzen ergeben, die Veränderungen in der naturschutzrechtlichen Betrachtung und der Benennung der betroffenen Flächen des Wilden Waldes ergeben?

e) Da ein planungsrechtlicher Naturschutz und Waldausgleich auf verschiedenen Gebieten in Hamburg, gemäß Bundeswaldgesetz und Naturschutzgesetz stattfinden soll, muss die Stadt dann nicht auch in allen öffentlichen Verlautbarungen und schriftlichen Unterlagen die vorhandenen Vor- und Pionierwaldflächen explizit und vorschriftsmäßig als Wald bezeichnen?

f) Warum sprechen die IBA-GmbH als auch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung anstatt von der Rodung und Zerstörung eines Waldes gemäß Bundeswaldgesetz durchgehend und lapidar von der „Entnahme von Bäumen“?

Lokalisation Beta
Wilhelmsburg

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