21-4682

Werbetafeln dürfen nicht die Verkehrssicherheit beinträchtigen (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Beleuchtete Werbetafeln mögen finanziell einträglich für viele Firmen sein, viele sind aber ein ständiges Ärgernis für Fußnger*innen und Radfahrer*innen, da sie die notwendige Sicht auf Fahrbahn und Nebenräume versperren.

 

Im Bezirk Hamburg-Mitte kritisieren Verkehrsteilnehmende besonders die Werbetafeln an folgenden Standorten, weil sie verkehrsgefährdend, zumindest aber -behindernd sind:

 

1) Simon-von-Utrecht-Straße/Ecke kleine Seilerstraße

2) Großer Burstah/Ecke Kleiner Burstah

3) Am Sandtorkai 40

4) Am ZOB-Ost/Kreuzweg

5) Werbesäule Beim Strohhause/ vor der Gastronomie (vor der Feuerwehr) dort, nah am Radweg der Veloroute 8

6) Bushaltestelle Thiedingreihe, stadteinwärts gegenüber Vierländer Damm 58

 

An allen drei Örtlichkeiten wird Fußnger*innen und Radfahrer*innen die Sicht auf die nachfolgende Einmündung versperrt. Am gefährlichsten scheint dabei die Werbetafel an der Simon-von-Utrecht-Straße/Ecke Kleine Seilerstraße zu sein. Die Werbetafeln am Großen Burstah und am Sandtorkai engen überdies den Gehweg ein.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt möge daher beschließen:

 

1.Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge eine Verlegung der o.g.  Werbetafeln und -säulen prüfen und sie, wenn möglich, an andere, weniger störende oder gefährliche Standorte verlegen.

 

2.Über das Ergebnis wird dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt Bericht erstattet.