22-0113.1

Werbetafel auf dem Gehweg der Horner Landstraße entfernen

Mitteilung öffentlich

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19.09.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.08.2019 dem Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 22-0113 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

 

 

Auf dem Gehweg der Horner Landstraße, kurz vor der Bushaltestelle Horner Brückenweg, steht eine elektrische Werbetafel der Firma JCDecaux auf dem Fußweg. Der Fußweg wird durch die Werbetafel und einen starken Heckenwuchs blockiert, weswegen Fußgänger*innen auf den Fahrradweg ausweichen müssen. Für Fahrradfahrer*innen ist es schwierig, entgegenkommende Fußgänger*innen rechtzeitig wahrzunehmen, da die Sicht durch den Heckenwuchs und die Werbetafel eingeschränkt ist. Für Rollstuhlfahrer*innen ist die Situation besonders ungünstig. Die Werbetafel ist an dieser Stelle fehlplatziert. Sie stellt ein Verkehrshindernis für den Fuß- und Radverkehr dar, die ohnehin nur begrenzten Raum zur Verfügung haben.

 

(Foto: Carina Sickau)

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes werden gebeten,

1. die Entfernung der Werbetafel an auf dem Gehweg der Horner Landstraße, kurz vor der Bushaltestelle Horner Brückenweg, zu veranlassen;

2. den Rückschnitt der Hecke zu veranlassen und die unverzügliche Abfuhr des Schnittguts sicherzustellen;

3. der Bezirksversammlung bis Oktober 2019 Bericht zu erstatten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Der Rückschnitt der Hecke und die Abfuhr des Schnittguts wurden zwischenzeitlich veranlasst.

Die Werbeanlage besitzt eine Genehmigung und stellt ein Abstimmungs- und Abwägungsergebnis zwischen Unternehmen, Polizei und Bezirksamt dar. Für einen entsprechenden Rücknahmebescheid bedarf es eines belastbaren Grundes und einem Ausüben des Rücknahmeermessens. Insbesondere vor dem Hintergrund des erfolgten Rückschnitts entfällt allerdings die Störung der Bewegungsfreiheit, so dass kein Grund für eine rechtmäßige Verlagerung der Anlage vorliegt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.