Was wird aus dem leerstehenden Gebäude am Rahlau/Wandsegrünzug im Ölmühlenweg 8? II Kleine Anfrage vom 08.04.2025
Am 26.02.2025 schreibt die Finanzbehörde im Auskunftsersuchen 22-1115.1 zum vermutlich verlassenen Gebäude im Ölmühlenweg 8:
„Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um kein Erbbaurechts-Grundstück im Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück/das Gebäude befinden sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün des Bezirksamts Wandsbek, so dass die Finanzbehörde keine Stellungname abgeben kann.“ Entsprechend der Antwort von der Finanzbehörde scheint eine falsche Eintragung im Geoportal vorzuliegen.
Erst am 07.04.2025 antwortet das Bezirksamt Wandsbek dazu lediglich: „Die Hintergründe des Leerstandes und der Zeitpunkt sind durch das Bezirksamt derzeit nicht aufzuklären.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.