21-4292.2

Wann werden die Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf den Elbinseln farblich markiert?

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 12.06.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4292 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat diesen Beschluss am 21.06.2018 bestätigt. 

 

 

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 13.06.2017 dem Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-3349 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss am 22.06.2017 bestätigt. In dem Antrag wird der Bezirksamtsleiter gebeten, sich an geeigneter Stelle dafür einsetzen, dass die Stellplätze der Ladestation für Elektrofahrzeuge an der Neuenfelder Straße mit einer gut sichtbaren blauen Fahrbahnmarkierung versehen werden.

 

In der Drs. Nr. 21-3349.2 nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zu dem Beschluss mit Schreiben vom 07.08.2017 wie folgt Stellung:

Ergänzend zur Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport vom 11. Juli 2017 in dieser Sache teilt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation folgendes mit:

Der betreffende Standort ist zur Auftragung einer farbigen Bodenmarkierung vorgesehen und dafür geeignet.

Die bisherigen Bodenmarkierungen erfolgten im Rahmen eines Modellversuchs zur Feststellung, dass durch die Markierung nennenswerte Verbesserungen bei der Fehlbelegung erzielt werden könnten. Das Ergebnis des Modellversuchs bestätigt diese Annahme. Deshalb sollen nun grundsätzlich alle geeigneten Standorte die farbige Bodenmarkierung erhalten. Sowie die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden an den zur Auftragung vorgesehenen Standorten die Bodenmarkierungsarbeiten eingeleitet.

 

Inzwischen ist der Antrag ein Jahr alt und viele weitere Standorte der Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Hamburg - wie z.B. in Hamburg Bergedorf - wurden mit einer farbigen Bodenmarkierung versehen. Der im Antrag beschriebene Standort an der Neuenfelder Straße war bis jetzt nicht dabei, so dass die im Antrag beschriebene Problematik weiterhin existiert.  Das ist besonders ärgerlich, weil in dem Antrag vor einem Jahr die Dringlichkeit der Fahrbahnmarkierung ausführlich erläutert wurde.

 

Auf den Elbinseln Wilhelmsburg und Veddel gibt es weitere Ladestationen für Elektrofahrzeuge.  Auch diese sind noch nicht farblich markiert.

 

Der Regionalausschuss möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. sich bei der BWVI erneut dafür einzusetzen, dass die Stellplätze der Ladestation für Elektrofahrzeuge an der Neuenfelder Straße schnellstmöglich mit einer gut sichtbaren blauen Fahrbahnmarkierung versehen werden.
  2. Sich bei der BWVI dafür einzusetzen, dass auch alle anderen Stellplätze für Ladestationen für Elektrofahrzeuge zeitnah farblich markiert werden
  3. Sich bei der BWVI zu erkundigen, warum inzwischen in vielen Stadtteilen Hamburgs entsprechende Fahrbahnmarkierungen vorgenommen wurden und am Standort Neuenfelder Straße in Wilhelmsburg und an den an übrigen Standorten der  Elbinseln nicht
  4. Dem Regionalausschuss in der nächsten Sitzung am 11. September 2018 über aktuellen Stand zu berichten.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem Beschluss der Bezirksversammlung auf der Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH mit Schreiben vom 01.08.2018 wie folgt Stellung:

 

 

Nachdem der Entscheid zur flächendeckenden Bodenmarkierung aller öffentlichen Ladeplätze durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefallen ist, werden die Markierungsarbeiten wie geplant seit Anfang April ausgeführt. Bisher (Stand 27.06.2018) wurden 164 Ladeplätze markiert. Das ausführende Unternehmen ist bemüht, bei der Ausführung alle Bezirke reihum gleichmäßig zu bedienen. Gegenwärtig teilen sich die 164 Plätze wie folgt auf:

 

Altona:  6

Bergedorf: 34

Eimsbüttel: 16

Harburg: 42

Mitte: 22

Nord: 24

Wandsbek: 20

 

Wann die Standorte speziell auf der Elbinsel ausgeführt werden, lässt sich derzeit nicht genau terminieren, da dies sowohl von der Witterung als auch von der freien Verfügbarkeit der Stellfläche abhängig ist. Sie wurden aber mit zeitlicher Priorisierung in die Ausführungsplanung aufgenommen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.