Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 13.02.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.2
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die FDP-Fraktion schlägt Herrn Andreas Herkenhoff als stellvertretendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
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