Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss (aktualisierte Fassung)
Das Bezirksamt hat die Schöffenvorschlagslisten aufgestellt. Für die Wahl der Schöffen ist der Schöffenwahlausschuss zuständig, der beim jeweiligen Amtsgericht zusammentritt. Die Fraktionen wurden gebeten, für die zu wählenden Vertrauenspersonen Vorschläge zu übermitteln.
Amtsgericht St. Georg (Ortsteile 113 - 131: St. Georg, Hammerbrook, Borgfelde, Hamm, Horn, Billstedt, Billbrook), benötigt werden 5 Vertrauenspersonen und 5 Stellvertretungen:
Vertrauensperson: Vertreter:
Armin HansenAhmet Dagdeviren
Vertrauensperson: Vertreterin:
Christopher BrandtMaureen Schwalke
Vertrauensperson: Vertreter:
Benjamin BehrChristian Pohl
Vertrauensperson: Vertreter:
Johannes KühnHeike Dahlgaard
Vertrauensperson: Vertreter:
Julian CarstensNicole Kistenbrügger
Amtsgericht Hamburg-Mitte (Ortsteile 101 - 112 und 142: Hamburg-Altstadt, HafenCity, Neustadt, St. Pauli, Neuwerk), benötigt werden 1 Vertrauensperson und 1 Stellvertretung:
Vertrauensperson: Vertreter:
Felix JohstStephan Abreu de Sousa
Amtsgericht Harburg (Ortsteile 132 - 141: Rothenburgsort, Veddel, Wilhelmsburg, Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Waltershof, Finkenwerder), benötigt werden 2 Vertrauenspersonen und 2 Stellvertretungen:
Vertrauensperson: Vertreter:
Sonja LattwesenKesbana Klein
Vertrauensperson:Vertreter:
Rainer KörberErik Benz
Das Bezirksamt versichert durch vorherige Prüfung, dass die vorgeschlagenen Personen die Voraussetzung zur Wahl der Vertrauenspersonen gemäß § 40, Absatz 3, Satz 1 GVG erfüllen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, die aufgeführten Personen als Vertrauenspersonen zu wählen.