Wahl der Jugendschöff:innen, hier: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12.2028
Aktuell stellt das Fachamt Interner Service auf Grundlage von § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und § 35 Jugendgerichtsgesetz (JGG) die Vorschlagslisten für die im Herbst 2023 in Zuständigkeit der jeweiligen Gerichte durchzuführenden Wahlen der ehrenamtlich tätigen Jugendschöff:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2028 auf.
Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat das Bezirksamt dafür um Benennung von Personenvorschlägen für insgesamt 304 Jugendschöff:innen (Amtsgericht Hamburg-Mitte = 42, Amtsgericht St. Georg = 194, Amtsgericht Harburg = 68) gebeten. Vorgeschlagen werden müssen ebenso viele Männer wie Frauen. Zudem müssen alle Personenvorschläge sich aus dem Kreis der dafür in Betracht kommenden Einwohnenden des Bezirks Hamburg-Mitte rekrutieren.
Um auf die Möglichkeit der Bewerbung aufmerksam zu machen, haben die Bezirksämter und die BJV am 17.01.2023 eine Öffentlichkeitskampagne gestartet, die eine Landespressekonferenz der zuständigen Justizsenatorin, eine sich anschließende Presseerklärung, eine stadtweite Plakatierungsaktion, einen gemeinsamen Online-Auftritt sowie einen E-Mailaufruf an öffentliche Einrichtungen, Vereine und Institutionen beinhaltet. Darüber hinaus wurden durch das Fachamt Interner Service neben den aktuell amtierenden Jugendschöff:innen auch über eine Stichprobe aus dem Einwohnendenregister ermittelte 5.000 potentiell in Betracht kommende Einwohnende aus dem Bezirk angeschrieben und zur Bewerbung als Erwachsenen- oder Jugendschöff:in aufgefordert.
In der Regel finden sich dennoch nicht genug Freiwillige für die Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Mitte werden daher gebeten, innerhalb ihrer Netzwerke auf die Bewerbungsmöglichkeit als Jugendschöff:in aufmerksam zu machen. Voraussetzungen für die Übernahme des Ehrenamtes sind der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Amtsantritt am 01.01.2024, ein Wohnsitz im Bezirk Hamburg-Mitte, keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten, gesundheitliche Eignung, ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache und kein Eintritt eines Vermögensverfalls (z.B. Privatinsolvenz, Zahlungsunfähigkeit). Zudem sollen Jugendschöff:innen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Diese Kenntnisse müssen nicht schul- oder berufsmäßig erworben worden sein. Denkbar sind z.B. der Erwerb durch praktische Jugendarbeit, ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich von Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen oder im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.
Die Bewerbungsunterlagen stehen online unter www.hamburg.de/schoeffenwahl zur Verfügung. Interessierte können sich zudem beim Fachamt Interner Service, Herrn Marco Schultz, unter 0 40/4 28 54 – 23 33 oder per E-Mail unter schoeffen@hamburg-mitte.hamburg.de melden. Ausdrücklich begrüßt werden Bewerbungen von bisher unterrepräsentierten Einwohnenden des Bezirks mit Migrationshintergrund.
Die finalen Vorschlagslisten für die Jugendschöff:innen werden dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich in der Maisitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Vor der Weiterleitung an die BJV werden die beschlossenen Listen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur öffentlichen Einsichtnahme und ggf. zur Einspruchserhebung im Fachamt für Jugend- und Familienhilfe ausgelegt.
Marco Schultz, M/IS 120
Um Kenntnisnahme wird gebeten.