Wahl beratender Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die SPD-Fraktion schlägt als beratende Mitglieder
vor.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Personen gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII gebeten.