Vorläufige Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021, hier: Sondermittel, Stadtteilkulturmittel und Quartiersfonds
Letzte Beratung: 21.01.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.4
Die Bezirksversammlung wurde am 22.10.2020 über den folgenden Sachstand unterrichtet:
Die Finanzbehörde hat das Bezirksamt darüber informiert, dass der Haushaltsplan 2021/2022 nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 festgestellt werden wird. Die Finanzbehörde beabsichtigt deshalb, dem Senat vorzuschlagen, bei der Bürgerschaft nach Artikel 67 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) die Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021 zu beantragen. Artikel 67 Absatz 1 HV bestimmt:
„(1) Ist bis zum Schluss eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht festgestellt worden, so kann die Bürgerschaft den Senat ermächtigen, bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplanes
1. alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um
a) bestehende Einrichtungen zu erhalten und beschlossene Maßnahmen durchzuführen,
b) die rechtlich begründeten Verpflichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zu erfüllen,
c) Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen für diese Zwecke weiterzugewähren, sofern durch den Haushaltsplan eines Vorjahres bereits Mittel bewilligt waren;
2. die feststehenden Einnahmen und die Einnahmen aus den für ein Rechnungsjahr festzusetzenden Steuern und anderen Abgaben fortzuerheben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist;
3. für die nach Ziffer 1 zulässigen Ausgaben Kassenkredite aufzunehmen, soweit nicht der Geldbedarf durch Steuern und andere Abgaben, die auf Gesetz beruhen, oder aus sonstigen Einnahmen gedeckt werden kann.“
Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Bürgerschaft den Haushaltsplan 2021/2022 nicht vor Mai 2021 beschließen wird, die vorläufige Haushaltsführung also bis dahin andauern wird.
Somit gilt für den Bereich der Zuwendungen, unabhängig davon ob es sich um neue Mittel für 2021 oder Haushaltsreste 2020 handelt, ab 01.01.2021 bis zum Beschluss des Haushaltsplans Folgendes:
Im Bereich Stadtteilkultur dürfen Zuwendungen nur zur Fortführung bereits bestehender Projektförderungen gewährt werden. Förderungen neuer Projekte sind bis zur Verabschiedung des Haushalts nicht möglich.
Aus den nach Regionen aufgeteilten Sondermitteln und dem Gestaltungsfonds dürfen während der Dauer der vorläufigen Haushaltsführung keine Zuwendungen gewährt werden.
Das Verfahren für den Förderfonds und den Quartiersfonds befindet sich zurzeit noch in der Klärung zwischen der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und der Finanzbehörde. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Bezirksversammlung entsprechend unterrichtet.
Das Bezirksamt empfiehlt der Bezirksversammlung, in diesem Zeitraum keine Zuwendungsbeschlüsse zu den regional aufgeteilten Sondermitteln und dem Gestaltungsfonds zu fassen, da diese womöglich im Laufe der Zeit an Aktualität verlieren. Sobald der Beschluss über den Haushaltsplan 2021/2022 vorliegt bzw. es neue Erkenntnisse gibt, wird die Bezirksversammlung unterrichtet.
Die betroffenen Fach- und Regionalausschüsse werden über diesen Sachverhalt informiert.
Das Bezirksamt teilt aktuell Folgendes mit:
Grundsätzlich dürfen während der vorläufigen Haushaltsführung keine neuen Maßnahmen beschlossen werden. Dies wirkt sich auch auf den Quartiers- und den Förderfonds aus, aus denen eigentlich bis zum Beschluss des Haushaltes (voraussichtlich im Mai) keine Zuwendungen gewährt werden dürfen.
Allerdings zeichnet sich beim Quartiersfonds ab, dass eine frühere Freigabe der Ermächtigungen durch die Bürgerschaft erfolgt. Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/2650 sollen 750.000 € pro Bezirksamt als erster Abschlag für den Quartiersfonds im Rahmen des sog. Vorabhaushaltsplans bereitgestellt werden. In den Vorabhaushaltsplan können Sachverhalte mit einem dringenden, unabweisbaren Bedarf aufgenommen werden, die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung (bedingt durch den Beginn einer neuen Maßnahme) nicht umgesetzt dürften. Die Drucksache wird gerade in den Ausschüssen der Bürgerschaft beraten. Mit einem Bürgerschaftsbeschluss wird Ende März gerechnet, bis dahin dürfen keine Zuwendungen aus den Quartiersfonds gewährt werden.
Für den Förderfonds wird der dringende Bedarf zur Aufnahme in den Vorabhaushalt nicht gesehen. Insofern muss hier mit der Gewährung von Zuwendungen bis zum endgültigen Beschluss des Haushaltes 2021/22 gewartet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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