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Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schul- jahresbeginn 2018/19 (Schulorganisationsverordnung 2018/19) hier: Anhörung der Bezirksversammlung zu schulstrukturellen Maßnahmen gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Es liegt folgendes Anhörungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte vom 24.04.2018 vor:

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Behörde für Schule und Berufsbildung beabsichtigt, im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Schulorganisation im Bezirk Hamburg-Mitte schulstrukturelle Maßnahmen durch Rechtsverordnung zum Schuljahresbeginn 2018/19 umzusetzen (Schulorganisationsverordnung 2018/19).

 

Die für den Bezirk Hamburg-Mitte vorgesehene schulstrukturelle Maßnahme lässt sich dem in der Anlage befindlichen Verordnungsentwurf entnehmen. Es handelt sich dabei um eine auf Dauer angelegte Ausnahmeregelung von der Rechtsfolge des § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG:

 

Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2018/19 bestimmt:

 

An der Schule auf der Veddel wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet.

 

§ 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG bestimmt, dass an Schulen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht die für eine Mindestzügigkeit erforderlichen Schülerzahlen aufweisen, im kommenden Schuljahr keine Eingangsklassen eingerichtet werden. Ausnahmen von dieser Rechtsfolge stellen eine schulorganisatorische Entscheidung im Sinne des § 87 Absatz 3 Satz 1 HmbSG dar, die durch Verordnung zu erfolgen hat. Nach § 28 Nr. 11 BezVG ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die geplanten Entscheidungen anzuhören.

 

Damit vor der Entscheidung alle dafür und dagegen sprechenden Argumente berücksichtigt werden können, werden Sie gebeten, bis

 

Freitag, den 25. Mai 2018

 

zu der erwogenen Maßnahme gegenüber der Präsidialabteilung der Behörde für Schule und Berufsbildung (via Funktionspostfach bezirksangelegenheitenbsb@bsb.hamburg.de) Stellung zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme und ggf. Abgabe einer Stellungnahme wird gebeten.

 

 

 

Anlagen – nicht öffentlich und vertraulich

Entwurf der Schulorganisationsverordnung 2018/19

Vorlage für die Kammern der BSB