21-3547.1

Verlängerung der Pflasterung im Ortskern

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat den nachfolgenden Antrag in seiner Sitzung am 26.09.2017 einstimmig beschlossen:

 

Nach etwa einem Jahr Bauzeit sind im Frühjahr 2017 die Umbaumaßnahmen am Steendiek abgeschlossen worden. Die Neugestaltung hat zu einer deutlichen Aufwertung des Finkenwerder Ortskerns beigetragen. Mit der Errichtung des Kreisels verlaufen auch die Verkehrsströme zumeist deutlich flüssiger. Lediglich für Radfahrerinnen und Radfahrer ist die neue Situation teilweise unbefriedigend; die Polizei prüft diesbezüglich derzeit geeignete Maßnahmen.

Ursprüngliche Überlegungen sahen zudem eine Erneuerung des Straßenbelags auch in den Straßenzügen Müggenburg und Kanalstack vor. Auch wurde in Erwägung gezogen historische Beleuchtungskörper (etwa Schinkelleuchten) einzusetzen.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Finkenwerder beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenschätzung für eine Verlängerung der Umbaumaßnahme in den Straßenzügen Müggenburg und Kanalstack sowie für den Einsatz historischer Beleuchtungskörper (nach Straßenzügen) vorzulegen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, bezüglich des allseits bei entsprechenden Witterungsverhältnissen als glatt wahrgenommenen Pflasters Abhilfemaßnahmen zu prüfen und dem Ausschuss hierüber zu berichten.

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes nimmt hierzu folgendermaßen Stellung:

 

  1. Die Fortsetzung der Baumaßnahme Steendiek in der Straße Müggenburg ist im Bauprogramm des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vorgesehen. Momentan sind allerdings die Kapazitäten nicht vorhanden, um hier kurzfristig wieder einzusteigen. Das Bauprogramm wird zudem derzeit mit den Ergebnissen der ZEB (Zustandserfassung und Bewertung) neu aufgestellt.
    Die geschätzten Kosten für eine Umgestaltung entsprechend dem östlichen Steendiek liegen geschätzt bei rd. 800.000,- €  Gesamtkosten.
    Ein Einsatz historischer Beleuchtungskörper ist aufgrund der besonderen Anforderungen im Bereich des Kreisverkehrs nur im östlichen Steendiek sowie der Müggenburg möglich. Leider liegen uns noch keine Kostenangaben der ÖB vor.
  2. Das Klinkerpflaster erfüllt die für den öffentlichen Raum geforderte Rutschwiderstandsklasse U3 gem. DIN 1344. Eine Änderung des Rutschwiderstandes ist nicht möglich.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.