Verkehrssicherheit am HVV Busbahnhof Mümmelmannsberg herstellen
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-0510.1, ihrer Sitzung am 19.12.2019 einstimmig beschlossen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0510 einstimmig zugestimmt.
Der Busbahnhof Mümmelmannsberg wird von Buslinien angefahren und gilt als Umsteigepunkt in das U-Bahnnetz.
Häufig wird am Busbahnhof Mümmelmannsberg, Haltestelle in Richtung Bergedorf, eine gefährliche Situation beobachtet. Die Heckpartie des HVV Busses ragt aus der Haltebucht in den Kreisverkehr oder in die Fahrbahn hinaus.
Diese Situation entsteht, wenn zwei Gelenkbusse zum gleichen Zeitpunkt hintereinander am Bahnhof Mümmelmannsberg in der Haltebucht stehen bleiben um die Fahrgäste ein und aussteigen zu lassen. Wenn ein Bus in der Haltebucht stehen bleibt entsteht die Gefahrenstelle nicht.
Durch den neuen HVV Plan, welcher ab dem 15.12.2019 gelten wird, wird aus der Linie 12 eine Metrobuslinie d.h. die Taktung wird geringer und die Busse werden nur noch als Gelenkbusse die Strecke befahren. Somit wird sich das Gefahrenpotenzial für den PKW-Verkehr und die Fußgänger erhöhen.
Eine Verlängerung der Haltebucht in diesem Bereich in daher notwendig.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt unter Beteiligung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) sowie der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt Stellung:
Nach Angaben der VHH ist am Busbahnhof Mümmelmannsberg für die Metrobuslinien 12 und 29 grundsätzlich ein Einsatz von 29 Solobussen vorgesehen. Einzelne Umläufe werden aufgrund der hohen Nachfrage mit Gelenkbussen geleistet. Die Haltestelle stößt an ihre Grenzen, wenn zwei Gelenkbusse zeitgleich eintreffen.
Um zu vermeiden, dass Fahrzeugteile hierbei in die Fahrbahn ragen, ist es erforderlich, dass die volle Länge der Haltebucht zur Verfügung steht. Dies ist jedoch aufgrund von widerrechtlich haltenden Fahrzeugen häufig nicht gegeben. Insofern kommt es auf ein wirksames Vorgehen gegen Falschparker an.
Die Verlängerung der Haltestelle wird zwar als zielführend erachtet, da allerdings das südliche Ende der Bushaltestelle von einer Zufahrt mit abgesenktem Bordstein begrenzt wird, bedarf die Verlängerung der Haltestelle zusammen mit dem zuständigen Träger der Straßenbaulast einer besonderen Überprüfung.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
(Eine gesonderte Mitteilung für die Bezirksversammlung erfolgt nicht. .