22-1812.1

Verkehrsoffensive: Verkehrsleitung Schmidts Breite

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27.04.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 den Antrag (Drs. 22-1812) einstimmig beschlossen. Die Behörde für Inneres und Sport wurde gebeten einen Vertreter in einer der nächsten Sitzungen zu entsenden bzw. eine Stellungnahme für den Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel abzugeben.

 

Die Schmidts Breite verläuft von der Straße Bei der Wollkämmerei bis zur Trettaustraße in Nord-Süd-Richtung. Die Verlängerung im südlichen Teil ist der Pollhorner Hauptdeich. Diese Verlängerung wurde seinerzeit geschaffen, um den Gewerbe- und Industriebetrieben vor Ort eine besondere Verbindung zu schaffen und um den Kraftfahrtverkehr vom Wohngebiet der Georg-Wilhelm-Straße fernzuhalten. Leider folgt der Schwerlastverkehr nicht im vollen Umfang den Wünschen der Planer und der Anwohner.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass in absehbarer Zeit der Schwerlastverkehr durch das Industrielager Four-Parx umfänglich steigen wird, muss eine neue Verkehrsleitung für die Schmidt Breite, Pollhorner Hauptdeich und Georg-Wilhelm-Straße erfolgen. Diese Straßen sind bzw. werden der direkte Anschluss an die Bundesautobahn A 1 und A 26 sowie an die Wilhelmsburger Reichsstraße. Im Falle einer Sperrung der Rethebrücke sind diese Straßen als Umleitung vorgesehen.

 

Ziel der Planer, der Politik vor Ort und der Anwohner ist es, den Schwerlastverkehr aus der Georg-Wilhelm-Straße herauszuhalten und nur über die Verbindung Schmidts Breite und Pollhorner Hauptdeich abzuwickeln. Um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen, sind mögliche Straßenbaumaßnahmen, Ausschilderungen und sonstige Verkehrslenkungen frühzeitig zu diskutieren und abzustimmen. Dabei spielt die Behörde für Inneres eine nicht unerhebliche Rolle.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich der Behörde für Inneres dafür einzusetzen, dass

 

 Vertreter der Behörde für Inneres im Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel die rechtlichen               Möglichkeiten von Straßenbaumaßnahmen, Ausschilderungen und sonstige Verkehrslenkungen               im Bereich Schmidts Breite, Pollhorner Hauptdeich und Georg-Wilhelm-Straße vorstellen, mit               dem Ziel, den Schwerlastverkehr aus der Georg-Wilhelm-Straße herauszuhalten.

 

Das Polizeikommissariat 44 nimmt mit Schreiben vom 26.04.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Reduzierung des LKW Verkehr  in der Georg-Wilhelm-Straße wurde bereits zur IGS im Jahre 2013 thematisiert.  Hier wurde der Knotenpunkt Georg-Wilhelm-Straße / Pollhornweg neu gestaltet. Zuvor konnte der Verkehr von der Kornweide kommend ungehindert geradeaus in die Georg-Wilhelm-Straße fahren. Nach dem Umbau  wurde der Übergang von der Georg-Wilhelm-Straße in den Pollhornweg als abknickende Vorfahrt ausgeschildert und die Straßenführung dementsprechend angepasst. Ein geradeaus Fahren in die Georg-Willhelm-Straße ist durch den Einbau einer Ausbuchtung nicht mehr möglich.  Die Weiterfahrt auf der Georg-Wilhelm-Straße ist somit wie ein Abbiegen gestaltet und somit eher unattraktiv.  Zeitgleich wurde der Knotenpunkt  mit einer Signalisierung ( LZA ) versehen. Durch die geschalteten Programme wird der Verkehr über den Pollhornweg mit längeren Grünphasen bevorzugt.  Diese Maßnahmen haben aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde zu einer erheblichen Reduzierung, insbesondere der Schwerlastverkehre, gesorgt. Die zu erwartenden Mehrbelastungen durch das neue Logistik Zentrum Four-Pax  sollten aufgrund der schnelleren und somit attraktiveren  Anbindung über die Schmidts Breite abgewickelt werden. Es ist anzunehmen, dass die Mehrverkehre von sich aus diese Strecke bevorzugen. Dies könnte vielleicht durch eine wegweisende Beschilderung im Knotenpunkt Reiherstieg Hauptdeich / Schmidts Breite unterstützt werden.   Hinzu kommt, dass die Georg-Wilhelm-Straße zwischen der Mengestraße und dem Pollhornweg im Jahr 2022 neu gestaltet und ausgebaut wird. Unter anderem wird ein Radfahrstreifen installiert, der die Strecke für Schwerlastverkehre nicht  attraktiver macht.

 

Anzumerken ist noch, dass es sich bei dem Bereich nicht um ein reines Wohngebiet handelt, sondern um ein Mischgebiet, in dem auch Gewerbetreibende ansässig sind. Diese Firmen sind auf die Schwerlastverkehre angewiesen. Die Straße selbst ist für Fahrzeuge aller Art gewidmet. Somit ist ein Ausschluss von LKW Verkehren nicht zulässig. Es wäre vielleicht anzuregen,  nach dem Umbau der Georg-Wilhelm-Straße eine Verkehrszählung zu veranlassen, um  anhand verlässlicher Zahlen gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.